Ein belgischer Konsument kaufte für mehr als 3000 Euro Küchenelemente. Als Anreiz, sich für die Barzahlung zu entschließen, versprach ihm der Verkäufer zwei Geschenke, darunter einen Tischgriller, berichtet „Test Achats“. Als die Lieferung zum vereinbarten Termin eintraf, fehlten sowohl ein paar bestellte Teile als auch die Geschenke. Der Kunde brauchte schließlich einen Rechtsanwalt, um das, was er bezahlt hatte, nachgeliefert zu bekommen! Die versprochenen Geschenke allerdings rückte die Firma nicht heraus. Man sei nicht verpflichtet, irgendetwas herzuschenken, hieß es!
Vorenthaltene Geschenke - Tischgriller wurde versprochen