Einigung erreicht
Herr Buch wollte bei der Stiwog einen Garagenplatz mieten. Doch zum vereinbarten Termin gab es keinen Schlüssel. Daher unterschrieb er den Mietvertrag nicht. Auch später erhielt er keinen Schlüssel, und so trat er vom Mietanbot zurück. Monatelang kamen aber Mahnungen für Miete und Provision, zuletzt auch vom Firmenanwalt. Wir erreichten schließlich, dass die Stiwog sämtliche Forderungen stornierte.