Körberlgeld für Veranstalter
Die Zeitschrift "J’achète mieux" ortet eine neue Unsitte: Die Teilnahme an Gewinnspielen ist oft nur mittels Anruf oder per SMS möglich, und beides zu Mehrwertnummern. Ein Körberlgeld für die Veranstalter, die sich am Rande der Legalität bewegen. Nach Schweizer Gesetzen müssten sie nämlich zusätzlich die Teilnahme per Postkarte ermöglichen.
Faule Ausrede
Dazu befragt, meinten einige betroffene Firmen freilich, dass die Kunden dies aus Kosten- und Komfortgründen gar nicht wünschen. – Die Sichtweise der Konsumentenschützer: Dabei würde halt nur die Post verdienen, nicht aber die Veranstalter.