Öfter finde ich Post in meinem Hausbrieffach, die nicht an meine Adresse gerichtet ist. Darf ich solche falsch zugestellte Postsendungen vernichten? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Veronika Kaiser.
Dr. Veronika Kaiser |
Wir haben uns bei der Post erkundigt: Das Vernichten falsch zugestellter Poststücke ist verboten. Am besten wirft man diese in den nächsten Briefkasten.
Vermerk am Kuvert
Wenn die Adresse zwar korrekt ist, Sie aber wissen, dass der Empfänger verzogen oder verstorben ist, sollten Sie dies auf dem Kuvert vermerken. Sonst wird die Sendung nochmals zugestellt. Wir raten, Fehlzustellungen bei der Post zu reklamieren, am besten schriftlich. Bringt dies keine Besserung, können Sie sich an die Poststreitschlichtung wenden.
Postschlichtungsstelle
Diese Stelle vermittelt kostenlos bei Streitfällen zwischen Postdiensten und Postkunden. Sie ist bei der Regulierungsbehörde RTR eingerichtet und unter der Mailadresse poststreitschlichtung@rtr.at zu erreichen.