"Ich möchte einen Vertrag mit einer Firma kündigen. Die hat in Österreich aber nur eine Postfachadresse. Kann man an ein Postfach einen eingeschriebenen Brief schicken?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Veronika Kaiser.
Dr. Veronika Kaiser |
Ja. Wir haben uns für Sie bei der österreichischen Post AG erkundigt: Ein eingeschriebener Brief kann auch an eine Postfachadresse zugestellt werden. Die Benachrichtigung findet der Empfänger in seinem Postfach vor, geht damit zum Schalter und erhält den Brief, wenn er sich ausweist und zur Übernahme berechtigt ist.
Sollte der Empfänger mit der Postfachadresse behaupten, er hätte das Schreiben nicht bekommen, kann der Absender mit dem Aufgabeschein in jeder Filiale sechs Monate eine Nachforschung beantragen. Das kostet vier Euro und dem Absender wird der Name des Empfängers oder Übernehmers genannt.