Empfehlungen sind nicht verpflichtend
In Australien wurde ein Post-Ombudsmann installiert, der sowohl den Beschwerden von Verbrauchern als auch von Unternehmen nachgehen wird. Eine grundsätzlich begrüßenswerte Einrichtung. Allerdings sind seine Rechte beschränkt, bedauert das Magazin „Choice“.
Er kann für private Post- und Paketdienste nur dann zuständig sein, wenn sie sich freiwillig seiner Kontrolle unterwerfen. Außerdem ist die „Australia Post“ nicht verpflichtet, seinen Empfehlungen zu folgen.