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Post - Nachsendeauftrag

, aktualisiert am

Urlaubspostfach oder Nachsendeauftrag nur persönlich am Schalter beantragbar.

Bevollmächtigte Person beauftragen

„Konsument“-Leserin Elisabeth Novak erkundigte sich auf der Post wegen eines Nachsendeauftrags oder Urlaubspostfachs und erfuhr, dass man beides jetzt nur noch persönlich am Schalter beantragen könne. „Und was ist mit Personen, die nicht selbst hingehen können, weil sie krank im Bett liegen?“, dachte sie empört.

Daher fragten wir beim Postfuchs nach. Prinzipiell stimmt das, allerdings muss sich niemand mit hohem Fieber oder Liegegips in eine Postfiliale bemühen. Man kann eine Person seines Vertrauens schriftlich bevollmächtigen, das entsprechende Formular zu unterschreiben. Die Vollmacht ist kostenlos und es gibt keine Formvorschriften. Nur eigenhändig unterschreiben sollte man.

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