Einen Brief mit wertvollen Marken drin hatte ein Konsument nach Deutschland geschickt. Doch die Sendung kam nie an.
Nachforschungen blieben ergebnislos. Schadenersatzforderungen lehnt die Post ab. Wertsachen dürfen nämlich laut ihren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen Brief International“ nicht als normaler Brief über die rotweißrote Grenze versandt werden. Das gilt für Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Juwelen, Edelmetalle, Gold- und Silbermünzen, Schecks, Kredit-, Scheck- und Bankomatkarten, Sparbücher, gültige und ungültige Briefmarken sowie Telefonwertkarten, Eintrittskarten, Fahrkarten, Flugtickets, Gutscheine, Kupons, Mobiltelefone und Kunstgegenstände. All das kann nur als Wertbrief verschickt werden. Was den geschädigten Postkunden ärgert: Als er den Brief aufgab, hatte man ihn im Postamt nicht auf diese Einschränkung hingewiesen.