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Nobel House - Vorsicht vor Betrüger-Onlineshop

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich erhält derzeit zahlreiche Beschwerden von Konsumenten bezüglich der Website www.nobel-house.com.

 Nobel House Website Screenshot (Bild: Screenshot www.nobel-house.com) 

Diese Internetseite bietet Markenartikel wie Kleidungsstücke, Schuhe und Uhren zu günstigen Preisen an. Der vermeintlich billige Einkauf wird durch die Vergabe von Rabatten ermöglicht. So hatte sich eine Konsumentin, die Produkte zum Listenpreis von 863 Euro in ihren Warenkorb legte, nach Abzug diverser Rabatte über tatsächlich in Rechnung gestellte 489 Euro gefreut. Da überlegte die Kundin nicht lange und orderte die Waren über www.nobel-house.com.

Lieferung kam nie an

Nachdem drei Wochen verstrichen und noch keine Warenlieferung angekommen war, versuchte die Konsumentin die Firma Nobel House telefonisch zu kontaktieren, jedoch ohne Erfolg. Auf ein E-Mail der Dame antwortet das Onlineunternehmen, dass es Lieferschwierigkeiten gäbe und die Waren in den nächsten Tagen versandt werden. Dazu kam es aber nie. Weitere Urgenzen und die Aufforderung, den Kaufpreis zurück zu zahlen blieben unbeantwortet. Danach wandte sich die Konsumentin an das EVZ (www.europakonsument.at) und bat um Intervention.

Empfänger unbekannt

Das Europäische Verbraucherzentrum konnte schließlich über die Steuernummer der Firma herausfinden, wer die Website betreibt. Das EVZ versuchte nun ebenfalls den Betreiber, Herrn Rainer Gruhn, der den Versandhandel unter dem Firmennamen Thomas Crown House Ltd. betreibt, zu kontaktieren. Der Inhaber der Website war allerdings unter einer anderen Adresse eingetragen, als jene, die im Impressum von www.nobel-house.com angegeben war. Somit verfasste das EVZ ein Interventionsschreiben an beide Adressen. Die Schreiben wurden jedoch mit dem Vermerk „Empfänger unbekannt“ retourniert.

Nobel House existiert nicht

Ein Blick in das Firmenregister Großbritanniens brachte die Erkenntnis, dass die Gesellschaft Thomas Crown House Ltd. per 24.06.2011 aufgelöst wurde. In einem weiteren Schritt fand das EVZ heraus, dass der Websitebetreiber die Adressangabe im Impressum ständig abändert. Das Unternehmen www.nobel-house.com existiert somit genauso wenig wie sein Vorgänger www.thomascrownhouse.com und die Website www.nobelhouse-ltd.com.

Anzeige wegen Verdacht auf Betrug

Das Europäische Verbraucherzentrum und der Verein für Konsumenteninformation raten daher allen Onlineshoppern davon ab, diese Seite zu besuchen und eine Bestellung zu tätigen. Sollten Sie bei dieser Website oder ähnlichen Betrügerwebsites Waren bestellt und im Voraus bezahlt, aber nie erhalten haben, empfiehlt sich eine Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeistelle wegen Verdachts auf Betrug.

 

Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums www.europakonsument.at .

Tipps des EVZ

  • Vorab über den Onlineshop informieren
    Bevor Sie Bestellungen über unbekannte Onlineshops tätigen, sollten Sie sich über deren Seriosität informieren. Diverse Internetforen oder das EVZ helfen dabei. Hände weg von Webseiten ohne Impressum!
     
  • Skepsis bei unglaublichen Versprechen
    Im Internet angebotene Rabatte dienen häufig dazu,  Kunden auf die Website zu locken und sie zur Banküberweisung zu bewegen. Denken Sie daran: Auch im Internet hat niemand etwas zu verschenken. Prüfen Sie die Angebote daher auf ihre Glaubwürdigkeit.
     
  • Vorauskasse vermeiden
    Die Bezahlmöglichkeit der Vorauskasse (erst Geldüberweisung, dann Warenlieferung) stellt ein hohes Risiko dar. Die Lieferforderung per Nachnahme ist die sicherste Variante, online zu bestellen. Häufig wird diese aber nicht angeboten. Als Alternativen sind Zahlungen per Kreditkarte oder via eines Zahlungsdienstleisters wie PayPal der Banküberweisung vorzuziehen.
     
  • Anzeige bei der Polizei
    Wird die bestellte Ware trotz Ihrer Bezahlung nicht geliefert und bekommen Sie auch den Kaufpreis nicht rückerstattet, dann ist eine Anzeige ratsam. Bringen Sie diese Anzeige mit Verdacht auf Betrug bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle ein.

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