Irreführend aber korrekt
"Eine Kalbsleberstreichwurst, die ich gekauft hatte, enthält laut Zutatenliste nur fünf Prozent Kalbsleber, hauptsächlich aber Schweinefleisch und Schweinsleber. Das halte ich für irreführend. Ist das korrekt?"
Mindestens fünf Prozent
Ja, obwohl diese Regelung nicht gerade konsumenten-freundlich ist. Laut österreichischem Lebensmittelcodex muss in Kalbsleberstreichwurst 30 Prozent Leber von Schwein oder Kalb enthalten sein. Die Kalbsleber muss mindestens fünf Prozent ausmachen. Natürlich könnte ein Hersteller den Kalbsleberanteil freiwillig erhöhen. Wegen der höheren Kosten wird dies jedoch keiner tun.