Nun war es Zeit, sich von den Schätzen der Jungmädchenzeit zu trennen, fand Susi Richter aus Wien. Als Studentin litt sie unter chronischer Geldnot. Einige Stücke konnte sie ja vielleicht zu Geld machen. Dereinst hatte sie ein Fantrikot des deutschen Fußballvereins Borussia Dortmund geschenkt bekommen. Dafür würde sich wohl ein Abnehmer finden lassen.
Böser Brief vom Rechtsanwalt. Über das Internet-Auktionshaus eBay bot sie das Stück zum Versteigern an. Doch statt des erhofften Geldes kam eine E-Mail des Auktionshauses: Eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei sah in dem Vorgehen von Frau Richter die Verletzung von Markenrechten, daher sei die Auktion von eBay beendet worden. Alsbald erhielt Frau Richter auch einen drohenden Brief besagter Kanzlei: „Sie bieten ein Fantrikot unserer Mandantin an, obwohl Sie keine Lizenz besitzen. Somit sind Sie zur Unterlassung ... und zum Schadensersatz verpflichtet.“ Insgesamt wollte man 620 Euro von der mittellosen Studentin. Besondere Feinheit: Datiert war das Schreiben mit 13. 11. – der Termin, an dem Frau Richter spätestens zahlen sollte, war der 20. 11.! Unmöglich, rechtzeitig zu reagieren, wenn man den Post- und Bankweg von Deutschland nach Österreich und zurück bedenkt.