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Internet-Auktionen - Borussia Dortmund Trikot

Eine Studentin bot ein Fußballertrikot im Internet an – und wurde als Kriminelle verunglimpft.

Nun war es Zeit, sich von den Schätzen der Jungmädchenzeit zu trennen, fand Susi Richter aus Wien. Als Studentin litt sie unter chronischer Geldnot. Einige Stücke konnte sie ja vielleicht zu Geld machen. Dereinst hatte sie ein Fantrikot des deutschen Fußballvereins Borussia Dortmund geschenkt bekommen. Dafür würde sich wohl ein Abnehmer finden lassen.

Böser Brief vom Rechtsanwalt. Über das Internet-Auktionshaus eBay bot sie das Stück zum Versteigern an. Doch statt des erhofften Geldes kam eine E-Mail des Auktionshauses: Eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei sah in dem Vorgehen von Frau Richter die Verletzung von Markenrechten, daher sei die Auktion von eBay beendet worden. Alsbald erhielt Frau Richter auch einen drohenden Brief besagter Kanzlei: „Sie bieten ein Fantrikot unserer Mandantin an, obwohl Sie keine Lizenz besitzen. Somit sind Sie zur Unterlassung ... und zum Schadensersatz verpflichtet.“ Insgesamt wollte man 620 Euro von der mittellosen Studentin. Besondere Feinheit: Datiert war das Schreiben mit 13. 11. – der Termin, an dem Frau Richter spätestens zahlen sollte, war der 20. 11.! Unmöglich, rechtzeitig zu reagieren, wenn man den Post- und Bankweg von Deutschland nach Österreich und zurück bedenkt.

Klare Rechtslage. Völlig aufgelöst kontaktierte Frau Richter unsere Europäische Verbraucherberatung. Die rechtliche Beurteilung war für uns klar. Bei Verkäufen von Privat an Privat kommt das Markenrecht nicht uneingeschränkt zur Anwendung. Denn ein Schaden entsteht einem Markeninhaber ja meist nur beim gewerblichen Vertrieb in großem Stil. Dies teilten wir der Dortmunder Anwaltskanzlei schriftlich mit.

Langsame Reaktion. Anfang Dezember hatten wir nach Deutschland geschrieben. Bis Ende März hatten wir noch immer keine Antwort. Offenbar sind gewisse Rechtsanwälte zwar schnell, wenn sie ein Geschäft wittern, aber langsam, wenn es darum geht, einen Fehler einzugestehen. Erst nach einem weiteren Schreiben von uns kam die Zusage, die Sache nicht weiter verfolgen zu wollen. Offenbar fehlte der Geldeintreibung doch die rechtliche Basis. Aber man probiert’s halt.

Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.

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