"Ich habe an der Feinkost-Theke im Supermarkt eine Leberkäsesemmel zubereiten lassen. Der Verkäufer hat dabei mit bloßen Händen gearbeitet, Handschuhe seien dabei nicht Pflicht meinte er. Stimmt das?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Teresa Bauer, BSc MSc.
Keine hygienerechtliche Verpflichtung
In der Feinkost muss ein hygienischer Umgang mit Lebensmitteln garantiert werden. Es gibt jedoch keine hygienerechtliche Verpflichtung, dass Feinkost-Bedienstete Handschuhe tragen müssen. Ein Bericht des Arbeitsinspektorats zeigt, dass das Tragen von Einweghandschuhen keinen hygienischen Vorteil bringt und dass es die Haut des Verkaufspersonals belastet.
Ganz im Gegenteil wird daher empfohlen, keine Einweghandschuhe einzusetzen. Durch die Benutzung von Hilfsmitteln wie Gabeln, Wursthaltern, Greifzangen, Löffeln, Papier, Folien und Behältnissen sowie regelmäßiges Säubern der Hände kann ein hygienischer Umgang mit Lebensmitteln gewährleistet werden.