Gewinnübergabe im Rahmen einer Ausflugsfahrt
Er habe ein Fahrrad gewonnen, hieß es in dem an Herrn Schuh gerichteten Schreiben der Schweizer Key Holding Organisation (KHO). Die Gewinnübergabe würde im Rahmen einer Ausflugsfahrt nach Sopron erfolgen. Herr Schuh freute sich über das gewonnene Fahrrad. Den Tagesausflug nach Ungarn stellte er sich ebenfalls nett vor. So meldete er sich zur Fahrt an. Am vereinbarten Tag ging es schon frühmorgens los. In Sopron wurden die Ausflügler dann zu einer Werbeveranstaltung gebracht. Dort wurde Herrn Schuh ein Fahrrad überreicht.
Um knapp 1200 Euro Nahrungsergänzungsmittel gekauft
Danach unterschrieb er einen Kaufvertrag für Nahrungsergänzungsmittel um knapp 1200 Euro. 50 Euro zahlte er an, der Rest war bei Lieferung fällig. Und diese Lieferung kam gleich am nächsten Tag. Herr Schuh bezahlte. Doch schon bald darauf bereute er seinen Kauf zutiefst. Was sollte er bloß mit all den teuren Nahrungsergänzungsmitteln? Ungefähr eine Woche danach trat er daher mit eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurück und forderte sein Geld retour. KHO antwortete nicht. Daraufhin suchte Herr Schuh unser Europäisches Verbraucherzentrum auf, um sich beraten zu lassen. Schon ein anderer Konsument war an uns mit genau demselben Problem herangetreten. Auch er hatte nach seinem Vertragsrücktritt vergeblich sein Geld zurückverlangt.
Gesetzliches Rücktrittsrecht
Wir wiesen die Schweizer Firma schriftlich auf das gesetzliche Rücktrittsrecht der Konsumenten hin (eine entsprechende Belehrung hätte schon auf dem Bestellschein stehen müssen). Zudem stellten wir klar, dass KHO zur Rückerstattung der von den Konsumenten bezahlten Beträge verpflichtet ist. Auf mehrere Schreiben erhielten wir keine Antwort. KHO hatte an einer außergerichtlichen Lösung offensichtlich kein Interesse. Außerdem hat diese Firma unser Markenzeichen widerrechtlich in Werbezusendungen verwendet. Deswegen läuft ein Gerichtsverfahren.