"Ein Fall für KONSUMENT": Fälle aus unserer Beratung, die wir erfolgreich erledigten und solche, bei denen wir nichts erreichen konnten. - Diesmal: Canon Austria GmbH bot in Kulanz eine vergünstigte Reparatur der Kompaktkamera an.
Im Gedränge eines Reise-Fotostopps wurde Herr Smrc niedergestoßen. Er verletzte sich beim Sturz das Knie; und seine Canon Kompaktkamera, die er erst kurz vor der Reise erstanden hatte, wurde beschädigt. Wieder daheim, brachte Herr Smrc die Kamera zum Händler, bei dem er sie gekauft hatte.
Kein Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie
Doch dieser nahm sie nicht zur Reparatur an. Anspruch auf Gewährleistung oder Garantie hätte Herr Smrc nur dann gehabt, wenn die Kamera beim Erwerb mangelhaft gewesen wäre. Da sie nach dem Kauf beschädigt worden war, bestanden keinerlei Ansprüche mehr. Nachdem wir vermittelt hatten, bot Canon Austria Herrn Smrc in Kulanz eine vergünstigte Reparatur durch eine Vertragswerkstätte an.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum .