Der Zugang zu fabriken.de und rezepte-ideen.de war kostenlos. Jetzt erhalten viele User Rechnungen der Fa. Connects 2 Content GmbH. Beim VKI laufen die Telefone heiß.
User SABPHILFRA48 berichtet im Konsument.at-Forum "Schlechte Erfahrungen gemacht":
"Reinfall-Internet
03.03.2009
Ich war vor einigen Monaten im Internet auf der Suche nach möglichst billigen aber wenn möglich doch neuen Elektrogeräten für meine Küche. Hierbei stieß ich auf das Stichwort Fabriken.de (Outlet, Lagerverkauf etc). Dies erweckte mein Interesse und ich suchte um Infomation an. Nach einiger Zeit kam von fabriken.de ein Mail unter Spamverdacht welches ich aber trotzdem öffnete. Ich konnte mit dem Ganzen nichts anfangen, da ich keine Zugangsdaten hatte. Ich habe dann noch einmal ein Mail erhalten,dass ich dann aber nicht mehr beachtete. Gestern (2.03.09) erhielt ich plötzlich von der Buchhaltung dieser Firma eine Zahlungsaufforderung von 84€ für den 12-Monatszugang für Fabriken.de, da ich, wie sie meinten, auf ihre Information über die Kostenpflichtigkeit ab Februar 2009 und das mir gesetzlich eingeräumte Sonderkündigungsrecht nicht in Anspruch genommen habe - zugesandt angeblich am 14.01.09 und am 10.02.2009 nicht reagiert habe. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, was hier passiert ist. Ich bin total verzweifelt, da ich nicht weiss, was ich tun soll. Man droht mir bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist bis 12.03.09 mit zusätzlichen Mahnkosten."
Bei Anmeldung war Dienst kostenlos
Der Fall ist kein Einzelfall. Beim Europäischen Verbraucherzentrum trafen zahlreiche ähnliche Beschwerden ein. Allen ist gemeinsam: Als sich die Verbraucher auf den Webseiten "fabriken.de“ bzw. "rezepte-ideen.de“ registrierten, war der Zugang zu diesen Webseiten kostenlos. Jetzt will die Firma Geld.
Die Betreiberfirma Connects 2 Content GmbH gibt an: Mitte Jänner 2009 habe sie registrierte User mittels Newsletter informiert, dass ihre Webseiten ab 1.2.2009 in einen kostenpflichtigen Dienst geändert werden (Grund: Ausbleiben von Sponsoren).
Die deutsche Website computerbetrug.de zitiert das angeführte E-Mail:
"Die fabriken.de community wird ab dem 1.2.2009 für alle Mitglieder kostenpflichtig. Ab diesem Zeitpunkt muss jedes Community-Mitglied monatlich sieben Euro entrichten, bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren und einer jährlichen Abrechnung im Voraus."
Das Unternehmen informiert in diesem Schreiben außerdem, dass die Kunden ab Erhalt dieser Mitteilung innerhalb von 2 Wochen schriftlich vom Kündigungsrecht oder dem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Andernfalls, so Connects 2 Content, gehe die bisherige Mitgliedschaft automatisch in eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft über.
Mit anderen Worten: Wer also nicht innerhalb dieser Frist ausdrücklich und schriftlich kündige, müsse ab Februar 2009 für die Mitgliedschaft bezahlen, so die Position der Connects 2 Content GmbH.
Schweigen gilt nicht als Annahme
Dieses Vorgehen ist laut Konsumentenschutzgesetz unzulässig. Für den Abschluss eines entgeltlichen Vertrages bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung. Georg Mentschl, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums: Der Unternehmer kann nicht einseitig und ohne Genehmigung eine kostenlose Dienstleistung in einen gebührenpflichtigen Vertrag umwandeln. Eine ausdrückliche Kündigung – so wie der Unternehmer behauptet – ist in diesem Fall nicht notwendig. Hier gilt der Grundsatz „Schweigen gilt nicht als Annahme“.
Tipps des Europäischen Verbraucherzentrums
- Registiert: Wenn Sie sich auf einer von Connects 2 Content GmbH betriebenen Internetseite vor Änderung der Teilnahmebedingungen (also vor Februar 2009) registriert haben, raten wir Ihnen, der Firma mittels eingeschriebenen Brief ausdrücklich mitzuteilen, dass Sie niemals Ihr Zustimmung für eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erteilt haben. Einen entsprechenden Musterbrief "Fabriken.de kostenlose Registrierung" können Sie oben rechts im Download-Bereich herunterladen.
- Nie registriert: Sollten Sie sich niemals auf den Internetseiten fabriken.de bzw. rezepte-ideen.de registriert haben und dennoch eine Rechnung erhalten haben, können Sie den Musterbrief "Fabriken.de keine Registirerung" verwenden.
Alle Unterlagen aufheben
Heben Sie sicherheitshalber alle Unterlagen zu Beweiszwecken auf. So sind Sie für den Fall, dass das Untenehmen tatsächlich den Rechtsweg bestreiten sollte, gut vorbereitet. Lassen Sie sich nicht durch hartnäckige Mahnschreiben einschüchtern.