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Suchard Papillon - Großer Beutel, wenig Inhalt

Lebensmittel-Check


 

Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Packung Pralinen, in der kaum Pralinen drin sind.

 

Suchard Papillion: Voluminöse Packung lässt auf viel Inhalt schließen. (Bild: VKI)
Suchard Papillion: Voluminöse Packung lässt auf viel Inhalt schließen. (Bild: VKI)

Suchard Papillion: Voluminöse Packung lässt auf viel Inhalt schließen. (Bild: VKI)

Suchard Papillion: Inhalt enttäuschend gering (Bild: VKI)
Suchard Papillion: Inhalt enttäuschend gering (Bild: VKI)

Suchard Papillion: Inhalt enttäuschend gering (Bild: VKI)

Halb leere Packung

Das steht drauf: Suchard Papillon

Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich

Das ist das Problem

Suchard Papillon werden Stück für Stück einzeln verpackt in einem Beutel verkauft. Auf dem Sackerl sind eine verpackte Praline und ein angebrochenes Stück Praline abgebildet, in dem verschiedene Füllungen samt einer gerollten Waffel zu sehen sind. Darunter steht „zweifach gefüllte Pralinen mit knusprigem Waffelröllchen“. Süßigkeitentigern kann bei diesem Anblick rasch das Wasser im Mund zusammenlaufen.

Enttäuschend wenig Inhalt

Also: sofort eine Packung gekauft und gleich nach der Kassa voll Vorfreude aufgemacht. Eine Konsument-Leserin wurde bei dieser Gelegenheit allerdings herb enttäuscht. Denn im Papillon-Beutel waren nicht viele Pralinen drin. Genauer: Die Packung war halb leer. Von außen war das aber nicht zu erkennen. Um abschätzen zu können, wie viel – besser: wie wenig – an Pralinen die Packung enthält, müsste man sie noch im Geschäft abtasten. Macht man das nicht, kommt man eben erst nach der Kassa drauf, wie mickrig sie befüllt ist.

Reaktion der Firma Mondelez

Was Mondelez dazu sagt, dass in der Packung Suchard Papillon viel Luft drin ist.

„Der Testreport unserer R&D (research & development = Forschungs- und Entwicklungsabteilung) hat ergeben, dass die Füllmenge 76 % beträgt. Wir orientieren uns hier – mangels konkreter österreichischer Gesetzgebung am deutschen § 43 Mess- und Eichgesetz, wonach ein Beutel/eine Fertigpackung maximal 1/3 Luft enthalten darf, somit also das Verhältnis 30:70 %. Der Test wurde nach DIN 55540-1 durchgeführt (Packungsprüfung; Bestimmung des Füllungsgrades von Fertigpackungen, volumenstabile Packmittel, nach Gewicht gekennzeichnete Füllmenge). Demnach entspricht unsere Verpackung den gesetzlichen Rahmenbedingungen.“  Mondelez Europe Services GmbH 3. 4. 2017

Wir meinen: Wir kennen diese Argumentation. Bitte einfach mehr in die Packung füllen, statt nach Ausreden zu suchen, und die Sache hat sich.

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