Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Packung Pralinen, in der kaum Pralinen drin sind. |
Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Packung Pralinen, in der kaum Pralinen drin sind. |
Suchard Papillion: Voluminöse Packung lässt auf viel Inhalt schließen. (Bild: VKI)
Suchard Papillion: Inhalt enttäuschend gering (Bild: VKI)
Das steht drauf: Suchard Papillon
Gekauft bei: in vielen Geschäften erhältlich
Suchard Papillon werden Stück für Stück einzeln verpackt in einem Beutel verkauft. Auf dem Sackerl sind eine verpackte Praline und ein angebrochenes Stück Praline abgebildet, in dem verschiedene Füllungen samt einer gerollten Waffel zu sehen sind. Darunter steht „zweifach gefüllte Pralinen mit knusprigem Waffelröllchen“. Süßigkeitentigern kann bei diesem Anblick rasch das Wasser im Mund zusammenlaufen.
Also: sofort eine Packung gekauft und gleich nach der Kassa voll Vorfreude aufgemacht. Eine Konsument-Leserin wurde bei dieser Gelegenheit allerdings herb enttäuscht. Denn im Papillon-Beutel waren nicht viele Pralinen drin. Genauer: Die Packung war halb leer. Von außen war das aber nicht zu erkennen. Um abschätzen zu können, wie viel – besser: wie wenig – an Pralinen die Packung enthält, müsste man sie noch im Geschäft abtasten. Macht man das nicht, kommt man eben erst nach der Kassa drauf, wie mickrig sie befüllt ist.
Was Mondelez dazu sagt, dass in der Packung Suchard Papillon viel Luft drin ist.
„Der Testreport unserer R&D (research & development = Forschungs- und Entwicklungsabteilung) hat ergeben, dass die Füllmenge 76 % beträgt. Wir orientieren uns hier – mangels konkreter österreichischer Gesetzgebung am deutschen § 43 Mess- und Eichgesetz, wonach ein Beutel/eine Fertigpackung maximal 1/3 Luft enthalten darf, somit also das Verhältnis 30:70 %. Der Test wurde nach DIN 55540-1 durchgeführt (Packungsprüfung; Bestimmung des Füllungsgrades von Fertigpackungen, volumenstabile Packmittel, nach Gewicht gekennzeichnete Füllmenge). Demnach entspricht unsere Verpackung den gesetzlichen Rahmenbedingungen.“ Mondelez Europe Services GmbH 3. 4. 2017
Wir meinen: Wir kennen diese Argumentation. Bitte einfach mehr in die Packung füllen, statt nach Ausreden zu suchen, und die Sache hat sich.
Nur zu einem Drittel mit Cerealien gefüllt: Die übergroße Verpackung der "Billa Karamell Dinkel Flakes" verärgert Konsument:innen. Vergeudung von Ressourcen und Stauraum!
Die "Falcone Amaretti Pistacchio" füllen nur etwa ein Drittel des Verpackungskartons. Im Innenbeutel kommen nur 17 Stück grüne Kekse zum Vorschein.
Von außen ist es bei den "Kotányi Grill Gemüse"-Gewürzdosen nicht zu sehen: Etwa zwei Drittel des Inhalts sind nur "würzige Luft"! Konsument:innen fühlen sich getäuscht und reagieren verärgert auf Ressourcenverschwendung.
Die Kartonverpackung der "Rapunzel Hefeflocken" lässt mehr Inhalt annehmen, als der Kunststoffbeutel tatsächlich enthält. Der Hinweis "Füllmenge technisch bedingt" schützt nicht vor enttäuschten Erwartungen.
Felix Austria hat den Verpackungsaufwand des "Knusperli Knusper Müsli 0 % Zuckerzusatz Waldbeer" reduziert – aber auch den Inhalt! 150 Gramm weniger drin: Shrinkflation!
Die Packung des Müslis "familia Brain-Food Mindful Flakes n' Clusters" ist nicht einmal bis zur Hälfte gefüllt. Der große Überkarton lässt Konsument:innen wesentlich mehr Inhalt erwarten.
Durch Klick auf „Akzeptieren“ willigen Sie ausdrücklich in die Datenübertragung in die USA ein. Achtung: Die USA bieten kein mit der EU vergleichbares angemessenes Schutzniveau für Ihre Daten. Aufgrund von US-Überwachungsgesetzen wie FISA 702 ist Youtube (Google Inc) dazu verpflichtet Ihre personenbezogenen Daten an US-Behörden weiterzugeben. Es liegt kein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission für die Übertragung von Daten in die USA vor. Youtube (Google Inc) kann weiters keine geeigneten Garantien zur Einhaltung eines mit der EU vergleichbaren angemessenen Schutzniveaus bieten. Weiters verfügen Sie in den USA nicht über wirksame und durchsetzbare Rechte sowie wirksame verwaltungsrechtliche und gerichtliche Rechtsbehelfe, die dem innerhalb der EU gewährleisteten Schutzniveau der Sache nach gleichwertig sind.
Bild: