Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Ein aufgezuckerter Saft für Kinder, der noch dazu in einer Sektflasche daherkommt. |
Robby Bubble Berry Kindersekt - Früh übt sich
Robby Bubble Kindersekt (Bild: K.Schreiner/VKI)
Als "Kindersekt" bekannt
Das steht drauf: Robby Bubble Berry
Gekauft bei: fast überall erhältlich
Das ist drin
Wenn die Kids was zu feiern haben, ist Robby Bubble, ein süßer Saft mit Apfel-Kirsch-, Beeren- oder Maracuja-Ananas-Geschmack fast immer dabei. Was die Zutaten anlangt, ein unspektakuläres Getränk mit ziemlich viel Zucker und reichlich wenig Fruchstsaft. Dass Robby Bubble inzwischen Kult-Status hat, liegt an seinem Aussehen: Er kommt in einer stilisierten Sektflasche daher und ist deshalb auch landauf, landab als „Kindersekt“ ebenso bekannt wie begehrt. Auch wenn auf der Flasche „No Alcohol“ steht, stellt sich die Frage, ob es tatsächlich notwendig ist, bereits (Klein)kindern Produkte anzudienen, die in Art und Aufmachung alkoholischen Getränken ähnlich sind. Schließlich werden Kinder bzw. Jugendliche, die regelmäßig Alkohol konsumieren, immer jünger.
Von solchen Bedenken will der Abfüller von Robby Bubble, eine deutsche Sektkellerei, natürgemäß nichts wissen. Die Stellungnahme der Firma auf unsere Anfrage enthält deshalb mindestens so viel Luft wie der von ihr teuer verkaufte Saft.
Reaktionen
Was die Sektkellerei Schloss Wachenheim dazu sagt, dass ein Kindergetränk ausgerechnet in eine Sektflasche abgefüllt wird.
„Grundsätzlich stimmen wir Ihnen zu, dass wir als Hersteller eine besondere Verantwortung haben, um Kinder nicht an den Konsum von alkoholhaltigen Getränken heranzuführen. Dieser Grundsatz ist m.E. bei der Ausstattung unseres Produktes „Robby Bubble“ berücksichtigt.
1. Ich darf darauf hinweisen, dass wir dieses Produkt niemals als „Kindersekt“ bezeichnen und/oder bewerben.
Vielmehr bezeichnen wir unser Produkt als „Kinder-Partygetränk“, d.h. mit „Robby Bubble“ bieten wir ein wohlschmeckendes Kindergetränk für besondere Anlässe an, damit die Kinder bei Feiern eben nicht an den Genuss von Alkohol herangeführt werden.
2. Zu Ihrem Hinweis auf die von uns verwandte Flasche, möchte ich darauf hinweisen, dass wir bewusst die Flasche bunt gestaltet und damit auch optisch bewusst von Sektflaschen abgehoben haben, um den Kunden – dies sind ja sehr häufig die Eltern – deutlich zu machen, dass dies ein Getränk für Kinder ist.
Das Produkt „Robby Bubble“ ist für jeden aufgrund des Sleeves mit Figuren, die an die berühmte Geschichte des „Dschungelbuches“ erinnern, sofort als Kindergetränk erkennbar. Der Hinweis „No Alcohol“ wird klar auf der Vorderseite des Sleeves hervorgehoben und auf der Rückseite die Inhaltsangabe in mehreren Sprachen dargestellt, dass niemand – weder Eltern noch Kinder – von einem alkoholischen Getränk ausgehen wird.
3. Die Deklaration entspricht den Vorgaben nationaler und EU-Gesetze.
Der Geschmack „Berry“ ist der bestimmende Geschmack dieses Erfrischungsgetränkes. Wenn Sie bemängeln, dass eine Geschmacksrichtung „Berry“ angegeben ist, obwohl die Hauptzutat Apfelsaft aus Konzentrat (14 %) sei, darf ich darauf hinweisen, dass das Gesetz vorsieht, dass bei einer Geschmacksangabe der Geschmack zu verwenden ist, der das Getränk prägt. Die ist in diesem Falle „Berry“.
Darüber hinaus darf ich darauf hinweisen, dass dies bei vielen anderen bekannten internationalen Marken so gehandhabt wird.
4. Schließlich bemängeln Sie, dass das Getränk zu viel Zucker enthielte. Eine Flasche „Robby Bubble“ enthält ca. 70 g/l Zucker, wie dies bei Kindergetränken üblich ist. Viele andere bekannte Marken enthalten sogar noch mehr Zucker.
Schließlich planen wir für unser Produkt „Robby Bubble“ im Austausch zu Zucker das aus pflanzlichen Stoffen bestehende Süßungsmittel Stevia einzusetzen, sobald es in der EU zugelassen ist.“
Sektkellerei Schloss Wachenheim
22.6.2011
Wir meinen: Auch eine bunt beklebte Sektflasche bleibt eine Sektflasche. Und dass andere in ihre Kindergetränke genausoviel wenn nicht mehr Zucker reinschütten, ist als Argument ebenfalls nicht sonderlich überzeugend.