Was Konsumenten alles versprochen und dann nicht gehalten wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Packung Pfeffer mit wenig Inhalt. |
Le Gusto Pfeffer - Wenig Pfeffer
Le Gusto Pfeffer: Das Produkt wird in einer blickdichten Verpackung verkauft und wirkt auf den ersten Blick gut gefüllt. Bild: VKI
Le Gusto Pfeffer: Beim Öffnen der Verpackung dann die unangenehme Überraschung. Das Produkt ist halb leer. Bild: VKI
Übergroßer Beutel, wenig Produkt
Das steht drauf: Le Gusto Pfeffer
Gekauft bei: Hofer
Das ist das Problem
Bei Hofer gibt es bunten Pfeffer von Le Gusto. Er wird in blickdichten Beuteln angeboten und verärgerte eine KONSUMENT-Leserin gewaltig. Denn der Beutel, den sie gekauft hatte, war zu maximal einem Drittel mit Pfeffer gefüllt – folglich zu gut zwei Drittel leer. Ein Ausreißer?
Fast leer und blickdicht
Nein! Auch wir erstanden eine Packung Le Gusto Pfeffer. Sie war ebenfalls äußerst mickrig befüllt. Von außen war das aber nicht zu sehen. Erst nach dem Öffnen zeigte sich, wie wenig Pfeffer in diesem übergroßen Beutel drin ist. Dann hat man den Pfeffer aber schon bezahlt und nach Hause getragen. Im Geschäft lässt sich allenfalls durch Abtasten des Beutels vage abschätzen, wie viel Produkt er enthält.
Verbesserungpotenzial prüfen
Hofer, der die Marke Le Gusto vertreibt, hielt in seiner Stellungnahme fest, dass die Produktverpackung alle einschlägigen Vorschriften erfüllt. Gleichzeitig kündigte das Unternehmen aber auch an, gemeinsam mit dem Lieferanten das Verbesserungspotenzial der Verpackung des Le Gusto Pfeffers zu prüfen.
Reaktion der Firma Hofer
Was Hofer zur krass überdimensionierten Verpackung von Le Gusto Pfeffer sagt.
„Die Produktverpackung von Le Gusto Pfeffer entspricht den Vorgaben der Fertigpackungsverordnung. Im Verpackungsprozess werden daher regelmäßige Gewichtskontrollen vom Hersteller durchgeführt, um die Einhaltung des aufgedruckten Nenngewichts sicherzustellen. Selbstverständlich werden auch sämtliche österreichischen und europäischen Vorschriften bezüglich Aufmachung und Kennzeichnung eingehalten. Diese gesetzlichen Vorgaben sind wichtig, um Verbraucher vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
Leider gibt es im Gesetz keine konkreten Bestimmungen, in welchem Verhältnis Inhalt und Verpackungsgröße zueinander stehen dürfen. Die Größen unserer Verpackungen werden – unter Berücksichtigung des Verbraucherschutzes – so entwickelt und gestaltet, dass eine Abpackung technologisch möglich ist und der Schutz der verpackten Produkte bestmöglich gewährleistet wird. Ein gewisser Leerraum ist leider aus technologischen Gründen nicht vermeidbar, um einen ordnungsgemäßen Verschluss sicherzustellen. Andernfalls wäre ein Siegeln der Schweißnähte durch Staubbildung erschwert. Darüber hinaus erfolgt die Abfüllung des Produktes automatisch mit hoher Geschwindigkeit. Durch Erschütterungen während des Transports kommt es leider dazu, dass sich das Produkt verdichtet und folglich die Verpackung nicht mehr so voll erscheint wie zum Zeitpunkt der Abfüllung.
Um unsere Kunden ausreichend zu informieren, deklarieren wir das Füllgewicht nicht nur auf der Rückseite, im Hauptfeld, sondern auch klar und unmissverständlich auf der Vorderseite. Wir möchten darauf hinweisen, dass es keinesfalls unsere Absicht ist, unsere Konsumenten irrezuführen oder gar zu täuschen. Wir werden das Schreiben der Kundin zum Anlass nehmen, um gemeinsam mit unserem Lieferanten das Verbesserungspotenzial der Verpackung des Le Gusto Pfeffers zu prüfen.“
Hofer KG
11. 9. 2018
Wir meinen: Wir hoffen auf ein umwelt- und konsumentenfreundliches Ergebnis dieser Prüfung und warten gespannt auf eine neue Verpackung.