"Erdgeschoßrabatt" für Wohnungseigentümer im Parterre
Wer im Erdgeschoß wohnt, braucht den Lift nur selten. Dennoch mussten Besitzer von Parterre-Eigentumswohnungen bisher voll dafür zahlen. Vor Kurzem aber gestand der Oberste Gerichtshof hier eine Herabsetzung der Kosten bis zu 90 Prozent zu. In der Praxis – etwa, wenn mit dem Lift auch die Garage erreichbar ist – wird der „Erdgeschoßrabatt“ etwas niedriger sein. Betroffene können versuchen, sich mit den Nachbarn zu einigen. Dafür müssen alle Wohnungseigentümer schriftlich zustimmen. Scheitert dies, lohnt der Gang zum Bezirksgericht. Das Außerstreitverfahren hat sehr gute Erfolgsaussichten.