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Trinkwasser: Leitung oder Brunnen - Alles unter Kontrolle?

Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung wird in Österreich regelmäßig kontrolliert. Doch wer Wasser aus dem eigenem Hausbrunnen schöpft oder die Wasserqualität in der ­Hauswasserleitung überprüfen will, muss sich darum selbst kümmern.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebens­mittel. Rund 92 Prozent der Personen in Österreich beziehen ihr Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Hier ist die regelmäßige Kontrolle des Trinkwassers streng geregelt.

Stufenkontrolle zur Qualitätskontrolle

Jedes Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet, mit regelmäßigen Untersuchungen – bakteriologisch, physikalisch und chemisch – zu überprüfen, ob das gelieferte Trinkwasser den in der Trinkwasserver­ordnung und im österreichischen Lebens­mittel­buch Codex-Kapitel B 1 „Trinkwasser“ festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht. Es wird eine Stufenkontrolle im ­gesamten System vorgenommen, von der Gewinnung über eine allfällige Aufbereitung, die Speicherung und Verteilung bis zur Ab­gabe an den Endverbraucher.

Wasser: bestkontrolliertes Lebensmittel

Grundsätzlich gilt: Je größer die entnom­mene Wassermenge und die Anzahl der versorgten Personen, umso öfter wird (gleichmäßig übers Jahr verteilt) untersucht. Die Anzahl der Wasserproben, die bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen pro Jahr untersucht werden müssen, wird für jede Anlage individuell festgelegt. Auch kleine Wasserversorgungsunternehmen müssen ihr Wasser mindestens einmal jährlich untersuchen lassen. Trinkwasser aus der Leitung gilt daher zu Recht als eines der bestkontrollierten Lebensmittel.

Mitteilung der Untersuchungsergebnisse

Die Wasserkunden müssen über die Werte der zentralen Parameter ihres Trinkwassers – Nitrat, pH-Wert, Gesamthärte und Car­bonat­härte, Kalium, Calcium, Magnesium, Natrium, Chlorid, Sulfat, gegebenenfalls ­Pestizide – informiert werden: Allen Haus­halten, die Wasser aus dem öffentlichen Wasser­netz beziehen, ist das Untersuchungsergebnis einmal jährlich in geeigneter Weise mitzuteilen, etwa mit der Wasserabrechnung, in der Gemeindezeitung oder durch Aushang im Wohnhaus. Problematisch dabei: Für Inhalt und Art der Veröffentlichung bleibt viel Spielraum. Entsprechend stark ­variieren Informationswert und tatsächliche Zugänglichkeit der Untersuchungsergeb­nisse.


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Recht auf Information

Recht auf Information

Während manche Gemeinden die gemessenen Werte umfassend und mit Erläuterung auf der Gemeindewebsite oder in der österreich­weiten Trinkwasserdatenbank (Trinkwasser Infoportal ) jederzeit zugänglich machen, begnügen sich andere mit einer Veröffent­lichung der vorgeschriebenen ­Werte ohne ­Erklärung in der Gemeindezeitung.

Doch Sie haben ein Recht auf umfassende Information: Jedem Wasserkunden muss das Ergebnis aller überprüften Parameter – Wasser­härte, gelöste Mineralstoffe und ­potenzielle Schadstoffe – auf schriftliche Anfrage vom Wasserwerk kostenlos zugesandt werden. Besonders, wenn Sie an einen neuen Ort übersiedeln, ist das eine sinnvolle Möglichkeit, sich eine grundsätzliche Information über die lokale Wasserqualität zu beschaffen.

Kontrolle bis zum Wasserzähler

Die Qualität und Kontrolle der öffentlichen Wasserversorgung ist also bestmöglich sicher­gestellt. Allerdings nur bis zum Wasserzähler im Haus. Für den Erhalt der gesundheitlichen Unbedenklichkeit des Trink­wassers in Leitungen und Armaturen im Haus ist jeder Hausbesitzer selbst verantwortlich (siehe auchTrinkwasser im Haus - Wasser muss fließen). Eine zusätzliche Gefahrenquelle stellen hier schlecht ge­wartete Wasserbehandlungsanlagen, ­etwa Wasser­enthärtungsanlagen, im Haus dar.

Wenn Sie sichergehen und überprüfen wollen, ob sich etwa Metalle bzw. Schwermetalle in bedenklichem Ausmaß aus Hausleitung und Armaturen lösen oder ob eine bakteriologische Verunreinigung des ­Wassers, etwa durch Legionellen, vorliegt, können Sie ein befugtes Labor mit einer Wasser­unter­suchung beauftragen. Hier ist ein Vergleich von zwei Proben oft sinnvoll – einmal das über Nacht in der Leitung gestandene Stag­nationswasser, einmal eine Wasser­probe, nachdem die Leitung mehrere Minuten gespült wurde.

Wasser aus dem Hausbrunnen

Etwa 8 Prozent der Einwohner, das sind rund 670.000 Personen, beziehen ihr Trinkwasser aus einem eigenen Hausbrunnen. Verpflichtend ist in diesem Fall eine jährliche Trink­wasseruntersuchung durch eine autorisierte Untersuchungsanstalt, wenn jemand Trinkwasser aus Hausbrunnen oder Quellen „in Verkehr bringt“ (z.B. Landwirtschaft mit Direkt­vermarktung, Zimmervermietung, Gastronomie­betrieb, Wassergenossenschaften). Lebensmittelbetriebe (z.B. Landwirtschaft mit Milchproduktion), die das Wasser ausschließlich zur Reinigung verwenden und dafür weniger als 10 Kubikmeter Wasser pro Tag verbrauchen, müssen zumindest alle drei Jahren untersuchen lassen.

Regelmäßige Untersuchungen

Zum Schutz der eigenen Gesundheit sollte die Qualität des Trinkwassers aus einem Hausbrunnen auch sonst in regelmäßigen Abständen einer Mindestuntersuchung gemäß Trinkwasserverordnung unterzogen werden, die die physikalischen, chemischen und mikro­biologischen Parameter überprüft. Im Rahmen einer solchen Überprüfung ­werden ein Lokalaugenschein, Kontrollen und Messungen vor Ort, Probenahme, Untersuchung des Wassers im Labor und eine Beurteilung durchgeführt.

Vor der Wasserprobenahme sollten Sie sich über den geeigneten Zeitpunkt der Unter­suchung beraten lassen. Die zu bestimmten Jahreszeiten ausgebrachten Dünge- und Spritzmittel, Schneeschmelze, saisonal unter­schiedliche Niederschlagsmengen und eine damit verbundene stark schwankende Grundwasserbelastung sind hier Kriterien.

Liste für begutachtende Stellen einsehen

Das Bundesministerium für Gesundheit führt eine Liste der für die Untersuchung und ­Begutachtung von Trinkwasser und Mineralwasser berechtigten Stellen. Das sind Dienststellen der Österreichischen Agentur für Gesund­heit und Ernährungssicherheit AGES, die berechtigten Untersuchungsanstalten der Länder sowie die gemäß § 73 Lebens­mittelsicherheits- und Verbraucherschutz­gesetz LMSVG hierzu berechtigten Personen. Diese Liste kann auf der Website des Minis­teriums eingesehen und abgespeichert werden: Bundesministerium für Gesundheit Trinkwasser > Schwerpunkte > VerbraucherInnengesundheit > Lebensmittel > Trinkwasser.

Kosten und Service vergleichen

Vergewissern Sie sich, dass ein Labor, das Sie beauftragen möchten, über eine Befugnis nach dem LMSVG verfügt. Die Befugnis kann umfassend oder eingeschränkt auf bestimmte Untersuchungen erteilt sein. Von der Berechtigung hängt auch ab, ob ein Gutachten von staatlichen Stellen (etwa im Zuge eines Gerichtsverfahrens gegen den Verursacher einer Verunreinigung) anerkannt wird.

Befugte Fachpersonen beauftragen

Um ein behördlich anerkanntes Ergebnis zu erzielen, muss auch die Probe durch eine ­befugte Fachperson genommen werden. Entnimmt man – wie mitunter von Labors angeboten – die Proben selbst und schickt sie an das Labor, gelten solche Untersuchungen nicht als Gutachten gemäß § 73 LMSVG und das Ergebnis hat nur Informationscharakter.

Bundesländer unterstützen

Das Land Salzburg bietet Hausbrunnenbetreibern eine einmalige kostenlose Wasserberatung an. Dabei untersucht ein externer Experte das Wasser und auch die Anlage auf allfälligen Sanierungsbedarf. In Oberösterreich, dem Bundesland mit dem höchsten Anteil an Wasserversorgung durch Hausbrunnen, können Hausbrunnenbesitzer eine Untersuchung ihres Wassers durch den Trinkwasserlaborbus des Landes Oberösterreich machen lassen, der zu ihnen kommt. Für die chemisch-physikalische Prüfung und die bakteriologische Routineuntersuchung werden eine Tagespauschale von 160 Euro sowie für jede untersuchte Probe 40 Euro verrechnet. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Landes­regierung, welche Unterstützung sie für Hausbrunnenbesitzer anbietet.

Kosten und Service vergleichen

Die Kosten für eine fachkundige Wasser­untersuchung hängen vom Untersuchungsumfang ab. Eine chemisch-physikalisch-­bakteriologische Wasseranalyse gemäß Trinkwasserverordnung mit Entnahme durch eine Fachperson vor Ort kostet etwa zwischen 200 und 400 Euro. Angebote, bei denen die Wasserprobe selbst genommen und eingeschickt wird, gibt es schon um etwa 150 Euro. Eine solche Untersuchung hat aber – ­siehe oben – nur Informationscharakter und stellt kein verbindliches Gutachten dar.

Die Untersuchung einzelner ausgewählter Stoffe ist billiger. So kostet etwa die Unter­suchung einer Wasserprobe auf die Bleikonzentration inklusive Befund und Gutachten, wie sie Wiener Wasser anbietet, rund 32 Euro; mit der sinnvollen zweiten Vergleichsprobe das Doppelte. Der Preis für eine Vollunter­suchung gemäß Trinkwasserverordnung (inklusive Pestizide) kann sich auf über 1.000 Euro summieren.

Untersuchungsschritte und Zusatzkosten

Das Einholen mehrerer Angebote lohnt sich. Verlangen Sie eine genaue Aufstellung aller geplanten Untersuchungsschritte, auf welche Inhaltstoffe untersucht werden soll, auch allfälliger Anfahrtskosten, um die Angebote vergleichen zu können. Fragen Sie auch nach der gebotenen Interpretation der Untersuchungsergebnisse sowie einer all­fälligen Nachbetreuung.

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