Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung wird in Österreich regelmäßig kontrolliert. Doch wer Wasser aus dem eigenem Hausbrunnen schöpft oder die Wasserqualität in der Hauswasserleitung überprüfen will, muss sich darum selbst kümmern.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Rund 92 Prozent der Personen in Österreich beziehen ihr Trinkwasser aus der öffentlichen Wasserversorgung. Hier ist die regelmäßige Kontrolle des Trinkwassers streng geregelt.
Stufenkontrolle zur Qualitätskontrolle
Jedes Wasserversorgungsunternehmen ist verpflichtet, mit regelmäßigen Untersuchungen – bakteriologisch, physikalisch und chemisch – zu überprüfen, ob das gelieferte Trinkwasser den in der Trinkwasserverordnung und im österreichischen Lebensmittelbuch Codex-Kapitel B 1 „Trinkwasser“ festgelegten Qualitätsanforderungen entspricht. Es wird eine Stufenkontrolle im gesamten System vorgenommen, von der Gewinnung über eine allfällige Aufbereitung, die Speicherung und Verteilung bis zur Abgabe an den Endverbraucher.
Wasser: bestkontrolliertes Lebensmittel
Grundsätzlich gilt: Je größer die entnommene Wassermenge und die Anzahl der versorgten Personen, umso öfter wird (gleichmäßig übers Jahr verteilt) untersucht. Die Anzahl der Wasserproben, die bei öffentlichen Wasserversorgungsanlagen pro Jahr untersucht werden müssen, wird für jede Anlage individuell festgelegt. Auch kleine Wasserversorgungsunternehmen müssen ihr Wasser mindestens einmal jährlich untersuchen lassen. Trinkwasser aus der Leitung gilt daher zu Recht als eines der bestkontrollierten Lebensmittel.
Mitteilung der Untersuchungsergebnisse
Die Wasserkunden müssen über die Werte der zentralen Parameter ihres Trinkwassers – Nitrat, pH-Wert, Gesamthärte und Carbonathärte, Kalium, Calcium, Magnesium, Natrium, Chlorid, Sulfat, gegebenenfalls Pestizide – informiert werden: Allen Haushalten, die Wasser aus dem öffentlichen Wassernetz beziehen, ist das Untersuchungsergebnis einmal jährlich in geeigneter Weise mitzuteilen, etwa mit der Wasserabrechnung, in der Gemeindezeitung oder durch Aushang im Wohnhaus. Problematisch dabei: Für Inhalt und Art der Veröffentlichung bleibt viel Spielraum. Entsprechend stark variieren Informationswert und tatsächliche Zugänglichkeit der Untersuchungsergebnisse.
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