Rauchmelder sollten in jedem Schlafzimmer selbstverständlich sein. In einem Test haben sich alle als funktionstüchtig erwiesen.
Jedes Jahr sterben 20 bis 30 Menschen infolge von Bränden in privaten Haushalten. In den wenigsten Fällen sind Verbrennungen die Ursache. Die meisten Menschen erleiden, bevor die Flammen sich ausbreiten, eine Rauchgasvergiftung. Bereits wenige Atemzüge genügen für eine tödliche Dosis Rauchgas und so kommt es immer wieder vor, dass Menschen der Tod im Schlaf ereilt.
Rauchmelder im Test
Brandschutzexperten plädieren daher vehement für die verpflichtende Montage von Rauchmeldern in allen Haushalten. Diese erkennen Rauchkonzentrationen frühzeitig und warnen durch einen pulsierenden Ton die Bewohner zu einem Zeitpunkt, zu dem die Flucht aus dem Gefahrenbereich noch möglich ist.
Rauchmelder nur in Kärnten Pflicht
Eine Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik sieht vor, dass in allen Aufenthaltsräumen (außer in Küchen) sowie in Gängen, die als Fluchtweg dienen, mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren ist. Das bedeutet, Rauchmelder sollten im Schlafzimmer, im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer und im Vorzimmer montiert werden. In Küche und Bad ist es dagegen nicht sinnvoll, weil Wasserdampf (und Staub) einen Fehlalarm auslösen kann. Diese Richtlinie ist allerdings noch in keinem Bundesland vollständig umgesetzt.
In Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg gibt es keine Rauchmelder-Pflicht, in den anderen sechs Ländern ist die Ausrüstung damit bei Neubauten und umfangreichen Umbauten vorgeschrieben. Kärnten wird das erste Bundesland sein, in dem es eine Rauchmelder-Pflicht für alle Wohnungen gibt – ab 1. Juli 2013 müssen auch bestehende Wohnungen damit versorgt sein.
Alarmton über 85 Dezibel
Rauchmelder erfassen die Konzentration der Rauchpartikel in der Luft, und zwar wird über ein fotooptisches Verfahren Streulicht gemessen, das durch die Partikel verursacht wird. Bei Erreichen einer bestimmten Dichte wird der Alarmton ausgelöst. Die Lautstärke muss über 85 Dezibel betragen, damit der Ton auch durch geschlossene Türen hörbar ist. Rauchmelder sollten über
- einen Testknopf zum Prüfen des Alarmtones verfügen,
- über ein optisches Signal (Blinken) zur Anzeige der Einsatzbereitschaft und
- über ein akustisches Signal bei notwendigem Batteriewechsel, das möglichst mindestens 30 Tage lang ertönen sollte, um die Bewohnern auch nach längerer Abwesenheit noch zu informieren.
Praktisch ist darüber hinaus eine Stummschaltung, um den Signalton für den Batteriewechsel vorübergehend abschalten zu können.
Weitere Informationen zu Rauchmeldern lesen Sie in diesen Artikeln: Test: Rauchmelder 3/2004 und China: Rauchmelder 05/2010