"Mein Nachbar hat sich einen Rasenroboter zugelegt, der praktisch ununterbrochen mäht. Vor allem in der Nacht stört mich dieses beständige Surren und Quietschen. Kann ich mich dagegen wehren?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Elisabeth Spanlang.
Dr. Elisabeth Spanlang |
Wir haben unseren Experten für Nachbarschaftsrecht gefragt; hier die Antwort:
"In Österreich gibt es zur Frage, inwieweit der von Rasenrobotern verursachte Lärm durch Nachbarn zu dulden ist, keine Rechtsprechung. In Deutschland läuft dagegen bereits eine Unterlassungsklage. Die Kläger fordern, dass der Rasenmäher maximal fünf Stunden am Tag laufen darf.
Wie die Sache die ausgeht, ist nicht vorhersehbar
Das Amtsgericht schmetterte die Klage ab, doch das Landgericht war anderer Meinung und wies den Fall ans Amtsgericht zurück. Wie die Sache ausgeht, ist nicht vorhersehbar. Ob man sich gegen einen unermüdlichen Mähroboter wehren kann, ist auch eine Frage der Ortsüblichkeit. Wird bereits eine größere Anzahl von Grundstücken von Rasenrobotern gemäht? Wie lange sind diese unterwegs?
Mähroboter werden bei uns derzeit noch nicht flächendeckend eingesetzt. Deshalb könnte das mehrjährige Hinnehmen einer Lärmbeeinträchtigung (Immission) durch den betroffenen Anrainer die nicht rechtzeitig abgewehrten Einwirkungen ortsüblich machen.“
Rechtzeitig auf die Hinterbeine stellen
Fazit: Man muss sich als Nachbar rechtzeitig auf die Hinterbeine stellen, damit etwas, was einen stört und eine wesentliche Beeinträchtigung ist, nicht ortsüblich wird.
Mehr zum Thema Rasenroboter finden Sie hier: Test: Rasenroboter 6/2014. Mehr zum Thema Wohn- und Nachbarschaftsrecht hier: Wohnrecht