"Der surrende und quietschende Rasenroboter meines Nachbarn ist täglich bis zu 10 Stunden unterwegs. Was kann ich dagegen tun??" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dr. Elisabeth Spanlang.
Dr. Elisabeth Spanlang |
Nach Auskunft unseres Anwalts gibt es in Österreich noch keine Rechtsprechung zum Lärm durch Rasenroboter. In Deutschland darf nach einem aktuellen Urteil ein Rasenroboter im Dauerbetrieb mähen. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass das Gerät bestimmte Lärmschutz-Grenzwerte nicht überschreitet und die geltenden Ruhezeiten eingehalten werden. Bei uns wäre im Fall einer Klage der Ausgang eines solchen Verfahrens völlig offen.
Gesetzeslage erfragen
Unternehmen Sie als Betroffene aber nichts, würde die Geräuschemission nach mehreren Jahren „ortsüblich“ werden und Sie könnten den Lärm dann auch nicht mehr zivilgerichtlich bekämpfen. Eine Möglichkeit ist, dass Sie sich am Gemeindeamt erkundigen, ob eine Verordnung erlassen wurde, in der die Zeit und die Tage fixiert sind, an denen lärmerzeugende Arbeiten in Gärten, Höfen und Gebäuden verboten sind. Ist das der Fall und kann das Betriebsgeräusch des Rasenroboters auf dem Nachbargrundstück tatsächlich als störender Lärm wahrgenommen werden (Maßstab: „Durchschnittsmensch“), so wäre dann dessen Betrieb in Ihrer Gemeinde nur mit den in der Verordnung fixierten zeitlichen Einschränkungen zulässig.
Persönlich ansprechen
Bevor Sie aber überhaupt zu Gericht gehen: Machen Sie Ihrem Nachbarn unmissverständlich klar, dass Sie sich gestört fühlen. Überlegen Sie sich Lösungsvorschläge und reden Sie mit ihm darüber – die wenigsten wollen einen Dauerstreit am gemeinsamen Zaun.