Derartige Lampen enthalten unter anderem hochgiftiges Quecksilber. Daher hat das Umweltministerium im Jahre 1992 die so genannte Lampenverordnung erlassen. Sie sollte bewirken, dass alte Lampen zurückgegeben und vorschriftsmäßig entsorgt werden. Die Verordnung schreibt allen Händlern vor, dass sie für jede verkaufte Leuchtstofflampe ein Pfand von 0,70 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer einheben müssen. Dafür sollte jeder Käufer pro Lampe eine Pfandmarke mit dem Namen des Händlers erhalten. Leider funktioniert das in der Praxis nicht immer. So bestehen viele Händler bei der Lampenrückgabe zusätzlich auf der Originalrechnung. Doch die ist oft nicht mehr greifbar, der Konsument zahlt doppelt. Hier ist das Umweltforum Lampen bei der Wirtschaftskammer gefordert. Bis die Organisation besser klappt, sollten Sie jedenfalls die Pfandmarke samt Rechnung gut aufheben. Oder Sie geben beim Neukauf eine alte Lampe zurück. Dann darf der Händler nämlich gar kein Pfand einheben.
Leuchtstofflampen - Pfand