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LED-Lampen: Hitzebeständigkeit - Für Sauna ungeeignet

"Ich habe in meiner Privatsauna eine LED-Lampe mit E27-Schraubfassung verwendet – binnen kürzester Zeit war sie defekt. Warum findet sich auf der Verpackung kein Hinweis, dass die Lampe nicht für die Sauna geeignet ist?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Ing. Mirko Bernhard.

KONSUMENT-Experte Mirko Bernhard (Bild: Ehrensberger)
Ing. Mirko
Bernhard

Kein Hinweis auf der Verpackung

Auf der Verpackung muss nur deklariert sein, wofür das Leuchtmittel geeignet ist, aber nicht, wofür es nicht geeignet ist. LED-Lampen sind grundsätzlich hitzeempfindlich, vor allem gilt das für LEDs mit Schraubfassung.

Wollen Sie LED-Lampen in der Sauna verwenden, müssen diese eine hitzebeständige (Glas-)Abdeckung haben und durch eine entsprechende Konstruktion (Kühlkörper) muss gewährleistet sein, dass die Wärme abgeführt wird. Fragen Sie am besten den Hersteller bzw. Händler der Sauna, welche Leuchten für den Saunabetrieb geeignet sind und wie sie montiert werden müssen.

Noch viel hitzebeständiger müssen Lampen im Backrohr oder in der Mikrowelle sein; für diese Zwecke sind LED-Lampen gänzlich ungeeignet – zumindest nach heutigem Stand. Allerdings wird es für diese speziellen Einsatzgebiete bis auf Weiteres Glühlampen geben; für sie gilt das allgemeine „Glühlampenverbot“ nicht.


Hier finden Sie mehr unserer Tipps nonstop.

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