"Wie funktioniert jetzt das Pfandsystem für Energiesparlampen und Neonröhren? Es soll hier Änderungen gegeben haben." In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser die Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DiplIng Christian Kornherr (Umweltzeichen).
Mit Inkrafttreten der Elektroaltgeräteverordnung aus dem Jahr 2005 wurde die Lampenverordnung von 1992 weitgehend aufgehoben. Lampen sind nun eine eigene Sammel- und Verwertungskategorie der Elektroaltgeräte.
Kein Pfand mehr bei Neukauf
Für Konsumenten bedeutet dies, dass beim Neukauf einer Lampe im Gegensatz zu früher kein Pfand bezahlt werden muss. Und Altlampen können unentgeltlich bei den kommunalen Sammelstellen oder bei Neukauf einer Lampe beim Händler abgegeben werden.
Alte Pfandmarken können weiterhin bei der Rückgabe einer Altlampe in jenem Geschäft eingelöst werden, wo die Pfandmarke ausgegeben und die Lampe gekauft wurde. Der Händler muss die alte Lampe auch ohne Neukauf einer Lampe annehmen und den Pfandbetrag rückerstatten.