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Legionellen - Gefahr liegt in der Luft

Legionellen können eine schwere Lungenentzündung auslösen. Sie werden durch das Einatmen feiner Wassertröpfchen übertragen. Wichtigste Präventionsmaßnahme ist die regelmäßige Kontrolle der Warmwassersysteme.

Entdeckt wurden die Legionellen als Krankheitserreger im Jahr 1976, als während eines Veteranentreffens in einem Hotel in Philadelphia 180 der über 4.000 Delegierten erkrankten und 29 von ihnen starben. Legionellen kommen in sehr geringer Konzentration weit verbreitet in der Natur vor: in Süßwasser, Grundwasser und auch in feuchter Erde.

In Warmwassersystemen vermehren sie sich ab einer Temperatur von 21 Grad Celsius rasch, am stärksten zwischen 30 und 45 Grad. Ab 55 Grad erfolgt kein Wachstum mehr, ab 60 Grad sterben vorhandene Legionellen langsam ab. Eine Ansteckungsgefahr besteht dort, wo feine Tröpfchen (Aerosole) von mit Legionellen belastetem Wasser entstehen können, diese eingeatmet werden und Legionellen in die Lunge gelangen – etwa bei Duschen, Whirlpools oder Befeuchtungsgeräten.

Erkrankungsformen

Es werden zwei durch Legionellen ausgelöste Erkrankungsformen unterschieden:

Die leichte Form, das Pontiac-Fieber, hat Symptome einer fieberhaften Erkrankung mit Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit und ist nach drei bis vier Tagen vorbei. Sie wird selten nachgewiesen, weil man bei solchen Symptomen kaum auf Legionellen untersucht.

Gefährlich ist die Legionärskrankheit, eine Lungenentzündung, die mit hohem Fieber und grippeähnlichen Symptomen einhergeht. Sie tritt vor allem bei älteren und immungeschwächten Personen auf. Kinder und gesunde Erwachsene sind selten betroffen. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nicht zu befürchten. Die Inkubationszeit beträgt zwei bis zehn Tage. Zahlen aus Deutschland besagen, dass bei etwa vier Prozent der diagnostizierten Lungenentzündungen Legionellen die Ursache sind. Ärzte sprechen von einer Wahrscheinlichkeit bis zu 20 Prozent, dass diese spezielle Form der Lungenentzündung tödlich endet.

Meist werden Antibiotika verschrieben

Bei entsprechenden Symptomen werden meist Antibiotika verschrieben, die alle Möglichkeiten für eine Lungenentzündung – Pneumokokken und Legionellen – abdecken. Speziell auf Legionellen untersucht wird allenfalls in Spitälern. Die Dunkelziffer bei Legionellenerkrankungen ist daher hoch.

Brutstätten im Wohnbereich

Brutstätten im Wohnbereich

Duschen und End-Armaturen in nicht regelmäßig genutzten Zimmern, Wohnungen oder Wochenendhäusern können sich zu Brutstätten für Legionellen entwickeln. Wasser, das lange in der Leitung steht, korrodierte Rohrleitungen, Sedimentbildung sowie Gummi- und Kunststoffoberflächen begünstigen eine Vermehrung der Legionellen zusätzlich. Bei kleinen Warmwassereinheiten wie etwa Boilern in Ein- und Zweifamilienhäusern geht es vor allem darum, am Speicher die Temperatur richtig einzustellen.

Auch da, wo eine Aerosolbildung zum beruflichen Alltag gehört, etwa in Zahnarztordinationen oder Friseursalons, ist die Kontrolle des Warmwassers wichtig. Besondere Sorgfalt ist bei Großgebäuden wie Hotels und Krankenhäusern mit verzweigter Warmwasserzirkulation geboten. Hier müssen auch die Zirkulationsleitungen kontrolliert, einreguliert und regelmäßig nachreguliert werden.

Verbreitung über Industrieanlagen

Eine Gefahr stellen auch Verdunstungs-Rückkühlanlagen dar; das sind nasse Kühltürme, wie sie in Produktionsanlagen der Industrie und bei Klimaanlagen großer Gebäude Verwendung finden. Aus ihnen werden feine Aerosole ins Freie geblasen und vom Wind vertragen. Wenn das Wasser solcher Anlagen mit Legionellen kontaminiert ist, dann ist eine Ansteckung im Umkreis von bis zu 1,5 Kilometern möglich.

Auf diese Weise kommt es immer wieder zu spektakulären Fällen mit bis zu 100 Erkrankten – so geschehen etwa 2001 in der spanischen Stadt Murcia und 2010 im deutschen Ulm. Mehrere Hundert solcher nassen Kühltürme sind auch in Österreich in Betrieb. Fachleute fordern eine Anzeige- und Überwachungspflicht für derartige Geräte, wie das etwa in Großbritannien, Frankreich und Spanien bereits Gesetz ist.

ÖNORM regelt Überprüfung

ÖNORM regelt Überprüfung

Um das Erkrankungsrisiko möglichst gering zu halten, braucht es regelmäßige Kontrollen; besonders dort, wo viele Menschen mit dem Wasser in Berührung kommen – etwa in Spitälern, Wohnheimen, Hotels und auch in Mehrparteien-Wohnhäusern. In Deutschland ist das Thema Legionellen in der Trinkwasserverordnung geregelt. In Österreich ergibt sich die Überprüfungspflicht aus verschiedenen Normen und Gerichtsurteilen.

Als Basis, die den Stand der Technik festlegt, gilt die ÖNORM B 5019 („Legionellen-ÖNORM“). Sie unterscheidet vier Risikogruppen und formuliert entsprechend abgestufte Vorsichts- und Kontrollmaßnahmen. Für Spitäler gelten hier die strengsten Vorschriften, in Privathäusern wird das Risiko als am geringsten eingestuft. Hotels liegen dazwischen.

Keine Gesetzeskraft

Eine ÖNORM hat keine Gesetzeskraft, doch die Warmwasser-Richtlinie des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2007 verweist hinsichtlich der Gefahr der Vermehrung von Legionellen in solchen Warmwasseranlagen auf diese „Legionellen-ÖNORM“. Im Unterschied zu Gesetzen, die übers Internet abrufbar sind, müssen ÖNORMEN allerdings gekauft werden. Mit 120 Euro und mehr sind sie relativ teuer.

Bezüglich Hotels hat im Jahr 2013 ein OGH-Urteil klargestellt, dass den Gästen eine zum ordentlichen und gefahrlosen Gebrauch geeignete Dusche mit Warmwasser zur Verfügung stehen muss. Die Wasserinstallationen sind regelmäßig zu überprüfen und einwandfrei instand zu halten. Tritt ein Gesundheitsproblem auf, so hat der Betreiber darzulegen, dass er der ÖNORM entsprechend vorgegangen ist.

Meldepflicht

Meldepflicht

Wird in Österreich eine Legionellen-Lungenentzündung diagnostiziert, ist das gemäß Epidemie-Gesetz beim Magistrat bzw. der Bezirkshauptmannschaft zu melden, um Ansteckungsquellen identifizieren und beseitigen zu können. Bei der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) gibt es die Nationale Referenzzentrale für Legionella-Infektionen (NRLI). Aufgabe der Referenzstelle ist, bei Fällen einer Legionella-Infektion gemeinsam mit den zuständigen Gesundheitsbehörden die mögliche Infektionsquelle zu identifizieren. Dabei wird eruiert, wo sich die betroffene Person in den zehn Tagen vor Ausbruch der Erkrankung aufgehalten hat, und infrage kommende Infektionsherde wie Duschen in besuchten Hotels, Bädern und Krankenhäusern werden überprüft. Werden dabei Legionellen gefunden, so muss die Anlage saniert werden.

Eine vorgeschriebene regelmäßige Untersuchung auf Legionellen gibt es in Österreich nur gemäß Bäderhygieneverordnung für das Wasser von Beckenbädern, dessen Temperatur eine bestimmte Grenze überschreitet und wo es „aerosolbildende Attraktionen“ gibt, also feine Wassertröpfchen entstehen.

Temperatur richtig einstellen

Eigentümer von Mehrparteienhäusern mit entsprechend großer Anlage zur Trinkwassererwärmung sind verpflichtet, diese so zu betreiben, dass eine Gefährdung der Bewohner durch Legionellen vermieden wird. Die Temperatur im Warmwasserverteilungssystem darf nirgends unter 55 Grad liegen, die Temperatur im Speicher oder Boiler muss mindestens 60 Grad betragen.

Wird eine Legionellenbelastung ohne Erkrankungsfall festgestellt, muss das in Österreich nicht der Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Anders in Deutschland, wo das Gesundheitsamt unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher setzt; so kommt es dort vor, dass für betroffene Mietshäuser ein Duschverbot verhängt wird.

Risiko wird unterschätzt

Laut Fachleuten herrscht in Österreich ein geringes Problembewusstsein in Bezug auf das Legionellenrisiko – selbst bei Profis für Wasserinstallationen. Die Aufklärungsarbeit hat beim Thema Legionellen daher zentrale Bedeutung. Denn wenn Legionellenerkrankungen aufgrund schlecht gewarteter Warmwasserleitungen auftreten, kann das für verantwortliche Betreiber beträchtliche Folgen haben.

Risiko reduzieren

  • An allen Entnahmestellen von Hauswasserleitungen regelmäßig Wasser entnehmen, um die Bildung von Stagnationswasser zu vermeiden.
  • Warmwasserleitungen regelmäßig mit 60 Grad heißem Wasser durchspülen.
  • Richtig regeln: Gut eingestellt ist die Wasserleitung, wenn das Kaltwasser nach spätestens 30 Sekunden eine gleichmäßig kühle Temperatur von maximal 20 Grad Celsius erreicht und das Warmwasser mindestens 55 Grad hat.
  • Ist bei Duschen, Whirlpools oder anderen Geräten mit Aerosolbildung unklar, wann sie zuletzt benutzt wurden (etwa in Hotels), so lassen Sie das heiße Wasser am besten erst mal einige Minuten laufen, ehe sie es nutzen.

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