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Hausbrunnen - Selbst versorgt

Was die Photovoltaik für die Stromversorgung, das ist der eigene Brunnen für das Trinkwasser. Grundsätzlich darf sich jeder selbst versorgen, doch ehe man zu graben beginnt, sollten einige Dinge geklärt sein.

In Österreich darf kostenlos und ohne Bewilligung das Grundwasser für den notwendigen Haus- und Wirtschaftsbedarf angezapft werden, wenn die Entnahme in einem angemessenen Verhältnis zum eigenen Grund steht. Es existieren daher nur grobe Schätzungen, wie viele Brunnen zur Eigenversorgung es bereits gibt.

Rund acht Prozent Selbstversorger

Für Niederösterreich etwa geht die zuständige Fachabteilung von derzeit rund 35.000 bis 40.000 Anlagen zur Versorgung mit eigenem Trinkwasser aus. Salzburg schätzt, dass etwa 15 Prozent seiner Bevölkerung Eigenwasserversorgung betreiben.

Die Steiermark spricht von mehreren Zehntausend Brunnen. Oberösterreich ist mit rund 19 Prozent das Bundesland mit den meisten Selbstversorgern. In Summe wird geschätzt, dass etwa acht Prozent der Bevölkerung in Österreich, rund 670.000 Personen, ihr Trinkwasser aus privaten Hausbrunnen oder Quellenfassungen beziehen statt von öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen oder Wassergenossenschaften.

Wasserverbrauch schätzen

Vor dem Graben eines eigenen Brunnens sollte man den jährlichen Wasserverbrauch berechnen, um abschätzen zu können, durch welche Art von Wasserfassung der Bedarf am besten sichergestellt werden kann. Eventuell ist ein Zusammenschluss mit Nachbarn sinnvoll.

Gebühren sparen?

Jedenfalls ist vorweg eine fachgerechte Untersuchung gemäß Trinkwasserverordnung unumgänglich, um festzustellen, ob das Wasser unter dem eigenen Grundstück auch als Trinkwasser geeignet ist. Will man sich durch eine Eigenwasserversorgung die Wasserkosten der öffentlichen Wasserleitung sparen, wird sich das mittelfristig eher nicht rechnen. Die Kosten für einen Brunnen bestimmen vor allem Grundwassertiefe und Bodenbeschaffenheit – Sand ist günstig, bei Lehm etwa wird es deutlich teurer.

Mit Bohrmeterpreisen zwischen 60 und 120 Euro ist zu rechnen. Je nach Ausführung variieren auch die Kosten für die nötige Anlage stark. In Summe ist jedenfalls mit Kosten mindestens im unteren vierstelligen Eurobereich zu rechnen, bei ungünstigem Boden und tiefer Wasserlage rasch mit deutlich mehr; es empfiehlt sich jedenfalls, mehrere Angebote einzuholen.

Dazu kommen die laufenden Stromkosten für die Pumpe sowie regelmäßige Aufwendungen für die Wartung der Anlage und die Kontrolle der Wasserqualität.

Kontrollpflichten

Kontrollpflichten

Eigenwasserversorgung bedeutet Eigenverantwortung. Bei der öffentlichen Wasserleitung ist das Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, die Qualität des in die Häuser gelieferten Wassers regelmäßig zu kontrollieren und sicherzustellen. Das Wasser aus dem eigenen Brunnen muss jeder selbst kontrollieren.

Wird es nur für den eigenen privaten Haushalt verwendet, überlässt es das Wasserrechtsgesetz dem Selbstversorger, wie oft die Qualität des Wassers überprüft wird.

Kontrolle alle drei Jahre ...

Teilweise legen Vorschriften auf Landesebene Kontrollpflichten fest, so etwa das Salzburger Baupolizeigesetz eine bakteriologische Wasseruntersuchung alle drei Jahre. Das sollte auch ohne Vorschrift, im Interesse der Gesundheit der eigenen Familie, als Mindestanforderung angesehen werden. Einige Bundesländer bieten Beratung und kostengünstige Wasserüberprüfungen an.

... oder jährlich

Werden Menschen außerhalb des eigenen Familienverbands mitversorgt, etwa bei Zimmervermietung, einer Jausenstation oder gemeinschaftlicher Wassernutzung, so ist generell eine jährliche Wasseruntersuchung vorgeschrieben.

Förderungen möglich

In der Praxis ist die Eigenwasserversorgung vor allem im ländlichen Raum verbreitet, meist bei vereinzelt gelegenen Wohnhäusern oder Bauernhöfen, bei denen ein Anschluss ans öffentliche Wassernetz zu teuer käme. In solchen Fällen gibt es für Errichtung und Sanierung der Eigenwasserversorgung Förderungen, häufig gekoppelt sowohl vom Land als auch vom Bund.

Besteht Anschlusspflicht?

Besteht Anschlusspflicht?

Oft erspart ein eigener Brunnen nicht den Anschluss an das vorhandene öffentliche Wassernetz. Denn nach § 36 des Wasserrechtsgesetzes kann zur Wahrung der Interessen eines gemeinnützigen öffentlichen Wasserversorgungsunternehmens ein Anschlusszwang vorgesehen werden. Die näheren Bestimmungen dazu bleiben der Landesgesetzgebung überlassen.

Über lokale Rechtslage informieren

In Wien schreibt das Wasserversorgungsgesetz generell die Verpflichtung zum Anschluss von Baulichkeiten an das städtische Wasserleitungsnetz vor. Die anderen Bundesländer stellen es ihren Gemeinden frei, solche Anschlusspflichten zu verordnen. Es ist daher jedenfalls zu empfehlen, die Gemeindebehörde zu kontaktieren und sich über die lokale Rechtslage zu informieren, bevor eine Anlage zur Wassereigenversorgung errichtet wird.

Regentonne für Gießwasser billiger

Ist ein Haus an das öffentliche Wassernetz angebunden, so ist jede Art einer Verbindung zwischen der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und einer Eigenwasserversorgungsanlage unzulässig. Ist das Ziel nicht die Versorgung mit Trinkwasser, sondern etwa, kostenloses Gießwasser für den Garten zu gewinnen, so erweist sich oft das Sammeln von Regenwasser als die einfachere und billigere Lösung.

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