Haltbarkeit von Kosmetika
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Frage
Seit vielen Jahren verwende ich Hautpflegeprodukte einer bestimmten Marke, habe aber noch nie ein Mindesthaltbarkeitsdatum darauf gefunden. Ist das in Österreich überhaupt erlaubt?
Antwort
Auch Kosmetika können verderben und müssen innerhalb der EU daher eine Angabe zur Haltbarkeit aufweisen. Diese kann jedoch sehr unterschiedlich sein. Kosmetikprodukte, die bis zu 30 Monate haltbar sind, müssen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet sein. Solche, die länger als 30 Monate haltbar sind, benötigen einen Vermerk auf der Verpackung, wie lange das Mittel nach dem erstmaligen Öffnen sicher zu verwenden ist.
Erkennbar ist dieser Zeitraum am Symbol eines geöffneten Cremetiegels und der Angabe von Monaten (M) oder Jahren (J). 8M steht somit für die sichere Verwendung 8 Monate nach Erstöffnung. Kosmetikprodukte, die länger als 30 Monate haltbar sind und nicht geöffnet werden (wie etwa Spraydosen), sofort vollständig verbraucht werden (Einmalpackungen) oder gar nicht verderben, benötigen keine Kennzeichnung.
Ergänzend kann es Aufbewahrungsbedingungen geben, die erfüllt sein müssen, um die angegebene Haltbarkeit gewährleisten zu können. Wichtig zu wissen: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist auch bei Kosmetika kein Verfallsdatum, jedoch können diese wie Lebensmittel verderben, ihre Beschaffenheit oder Funktion verändern.
Generell gilt: Je höher der Wassergehalt ist, desto eher können sich Bakterien und Schimmelpilze vermehren. Je größer die Öffnung der Verpackung, desto anfälliger ist das Produkt für Verunreinigungen von außen. Und: Auch Hilfsmittel wie Schwämme oder Pinsel können Keime eintragen und sollten daher des Öfteren getauscht oder gereinigt werden.
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