"Darf ein Kosmetik-Unternehmen die Inhaltstoffe eines bekannten, lange am Markt befindlichen Produktes ändern, ohne dies auf der Verpackung zu vermerken? Auf meinem Lieblings-Duschöl informierte nämlich nur ein Aufkleber, dass das Produkt ein neues Design habe. Das Design ist jedoch nur geringfügig anders; gleichzeitig haben sich aber die Inhaltstoffe geändert! Und jetzt riecht das Duschöl anders." - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Dr. Birgit Schiller.
Keine Hinweispflicht
Ja, Kosmetikhersteller dürfen sogar die gesamte Rezeptur ändern, ohne dies für Konsumenten kenntlich zu machen. Nicht einmal der EAN-Code (Strichcode) muss geändert werden.
Wir haben uns Ihr Duschöl angeschaut. Hier wurden zwei bedenkliche Inhaltstoffe entfernt und ein neuer Konsistenzgeber wurde hinzugefügt. Da einer der entfernten Bestandteile ein Duftstoff ist, verwundert es nicht, dass die neue Version anders riecht als die alte.