Zum Inhalt

Treppenlift - Rechtzeitig planen

premium

Wenn Sie daheim einen Treppenlift einbauen lassen wollen, sollten Sie sich bei mehreren Anbietern über die Modelle informieren und Kostenvoranschläge einholen.

Treppenlift (Bild: graphbottles / Shutterstock.com)

Wenn die Mobilität im Alter abnimmt und das Treppensteigen zunehmend zur Herausforderung wird, tragen sich viele mit dem Gedanken, die eigene Wohnung bzw. das eigene Haus gegen einen senioren­gerechten Wohnsitz einzutauschen. Viele ­Seniorinnen und Senioren können sich das jedoch nicht leisten. Zudem kann es nachteilige Konsequenzen haben, wenn man aus der gewohnten Umgebung herausgerissen wird. Häufig leiden etwa die sozialen Kontakte darunter oder die Selbstständigkeit wird beeinträchtigt.

Rechtzeitig planen

Um noch längere Zeit in den eigenen vier Wänden verbringen zu können, lassen sich auch viele einen Treppenlift einbauen. Wenn Sie dies in Erwägung ziehen, sollten Sie nicht zuwarten, bis unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Am besten informieren Sie sich über Grundsätzliches, solange Sie noch mobil sind. Vor allem abzuklären ist, ob ein Treppenlift überhaupt installiert werden kann.

In Mietshäusern und Mehrparteienhäusern kann es aus baupolizeilichen Gründen (Fluchtweg versperrt) untersagt sein. Erkundigen Sie sich daher bei der Hausverwaltung bzw. beim Vermieter, ob einem Einbau etwas entgegensteht. Klären Sie auch, ob eine behördliche Bewilligung notwendig ist bzw. ob der Einbau gemeldet werden muss. Kompetente Anbieter können diesbezüglich Auskunft geben.

Privat zu finanzieren

Die Anschaffung eines Treppenliftes ist grundsätzlich privat zu finanzieren. Unter gewissen Voraussetzungen (Pflegestufe) können allerdings Zuschüsse beantragt werden. Die Höhe der Bezuschussung ist abhängig vom Bundesland, in dem die ­betroffene Person ihren Hauptwohnsitz hat und in dem der Lift eingebaut werden soll.

Je nach Bundesland sind dafür Sozialver­sicherungsträger, Sozialministeriumservice, Bezirkshauptmannschaften bzw. Magis­trate, Behindertenverbände oder Berufs­genossenschaften zuständig. Der Antrag auf finanzielle Unterstützung sollte immer vor dem Einbau erfolgen. Ob eine Person zuschussberechtigt ist und wie hoch der ­individuelle Zuschuss ausfällt, ist jeweils vom Einzelfall abhängig.

Rechtsfragen: Kompetente Firmen helfen

Berater kompetenter Firmen informieren über die rechtlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Bundesländern und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Antragstellung. Unter Umständen kann der Einbau eines Treppenliftes als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt berücksichtig werden. 

Premium

Weiterlesen mit KONSUMENT-Abo:

  • 24-Stunden-Ticket
    oder
  • Online-Flatrate

Zugriff auf alle Artikel und Testergebnisse schon ab 3,75 Euro/Monat

Jetzt weiterlesen

Bereits registriert? Hier anmelden.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Digitale Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit

Moderne Geräte sind für Menschen mit Behinderung oft eine Herausforderung. Gute Ansätze sind vorhanden, doch der Optimierungsbedarf ist noch immer groß.

Altersvorsorge: Was Frauen beachten müssen

Altersvorsorge: Was Frauen beachten müssen

Damit im Alter nicht jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, sollten Frauen möglichst früh die Weichen für eine selbstbestimmte, unabhängige finanzielle Absicherung stellen.

Was ist Pensionssplitting?

Was ist Pensionssplitting?

Frauen verdienen im Schnitt weniger als Männer und Kindererziehungszeiten fehlen am Pensionskonto. Pensionen von Frauen sind daher oft viel geringer. Pensionssplitting soll dem entgegenwirken.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang