Brennen, Juckreiz, Bläschen
Frau Schuster kaufte ein Fläschchen mit 100 Prozent reinem Teebaumöl. Auf dem Etikett stand: „Naturreines ätherisches Öl, zur kosmetischen, pflegenden und hygienischen Anwendung, für Aromatherapie sowie als Sauna- und Massageöl geeignet. Nicht in die Augen bringen.“
Frau Schuster betupfte mit dem Öl einige Hautunreinheiten und bekam eine Allergie. Eine Gesichtshälfte schwoll an, brannte und juckte, es bildeten sich Bläschen. Wir klagten den Hersteller. In Fachkreisen ist bekannt, dass Teebaumöl allergische Reaktionen auslösen kann. Weniger bekannt ist dies allerdings in der breiten Öffentlichkeit.
Keine Warnhinweise
Wenn ein an sich fehlerfreies Produkt in bestimmten Fällen schädigend wirken kann, muss der Hersteller darüber aufklären. Wenn die Werbung bestimmte Sicherheitserwartungen weckt (in diesem konkreten Fall die Erwartung, dass Teebaumöl gesund für die Haut ist), hat der Hersteller die Verpflichtung, auf eventuelle Nebenwirkungen hinzuweisen.
Da keine entsprechenden Warnhinweise vorhanden waren, erklärte das Gericht das Produkt für fehlerhaft.
Volltextservice: BGHS 7.9.2000, 9 C 432/98