Der Rechnungshof (RH) kritisiert, dass die Sozialversicherung auch nach 27 Jahren keinen Gesamtvertrag für Psychotherapie abgeschlossen hat.
Während die Gebietskrankenkassen bei körperlichen Krankheiten einen Arztbesuch ohne Selbstbehalt bezahlen, ist das bei psychischen Erkrankungen nicht gesichert.
Hohe Folgekosten
Dabei weist der RH darauf hin, dass die Folgekosten solcher Krankheiten stark steigen. Die Ausgaben für Invaliditätspension und Rehabilitationsgeld aufgrund psychischer Erkrankungen haben sich von 2007 bis 2016 um 62 Prozent erhöht, die psychisch bedingten Krankenstände um 94 Prozent. Die Mehrkosten für Folgen psychischer Erkrankungen bewertete der RH für 2016 mit rund 300 Mio. Euro.