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Perubalsam - Kennzeichnung für Kosmetika verpflichtend

Ich leide an einer Perubalsam-Allergie. Wird dieser Stoff in Kosmetika verwendet?
Früher war Perubalsam in Kosmetika nur als Riechstoffkomponente mit einem Höchstgehalt von 0,1 Prozent zugelassen. Damals musste der Hinweis „enthält Perubalsamöl“ auf der Verpackung deutlich sichtbar angebracht sein. Im Jahre 1999 wurden die Bestimmungen an die EU-Richtlinien angeglichen. Seitdem ist die Zugabe von Perubalsam zu Kosmetika uneingeschränkt möglich. Allerdings wird dieser Stoff kaum noch verwendet. Falls doch Perubalsam eingesetzt wird, muss er als „Myroxylon Pereirae“ in der Bestandteilsliste angeführt sein. Diese Kennzeichnung der Inhaltstoffe ist für Kosmetika verpflichtend.

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