Auch wenn bei einer Früherkennungsuntersuchung eine Zyste als gutartig identifiziert wird, ist dies keine Gewähr, dass sich daraus nicht doch ein bösartiger Tumor entwickeln kann. Frauen sollten besser über Nutzen und Risiken der Mammographie aufgeklärt werden.
Der Fall
Frau S. achtet sehr auf ihre Gesundheit. Jedes Jahr geht sie zur Früherkennungs- Mammographie. So auch im August 2014. Ende November bemerkt sie ein Knötchen in der rechten Brust und geht erneut zum Röntgen. Dabei wird eine harmlose Zyste sichtbar. Laut ärztlichem Befund sind keine weiteren Untersuchungen notwendig. Doch die Schmerzen werden stärker und die Zyste schwillt an. Im April 2015 begibt sich Frau S. neuerlich zur Untersuchung. Eine Gewebeentnahme bringt Gewissheit, dass aus der Zyste ein bösartiger Tumor geworden ist.
Intervention
Frau S. fällt aus allen Wolken und wendet sich in ihrer Verzweiflung an die Niederösterreichische Patientenanwaltschaft. Es quält sie der Gedanke, dass durch die Verzögerung der Diagnose ihre Chancen auf Heilung gesunken sein könnten. Vielleicht hätte ihr, so geht es ihr durch den Kopf, bei einer früheren Erkennung sogar die unangenehme Chemotherapie erspart werden können.