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Kunststoff aus Elektroschrott: giftig - Spielzeug, Haarschmuck, Haarbürste

Gefährliche Flammschutzmittel in Spielzeugen, Haarschmuck und Haarbürste.

Eine europaweite Untersuchung (Toxic Loophole), an der sich neben dem VKI 19 weitere Konsumentenschutz- und Umweltorganisationen beteiligt haben, wirft ein Licht auf problematisches Recycling von Kunststoffen aus Elektroschrott. Produkte, die daraus gefertigt wurden, erwiesen sich teilweise hoch belastet mit gefährlichen bromierten Flammschutzmitteln.

Giftige Substanzen in: Spielzeugpistole von SIMBA toys, Kugelpistole von POSTLER, Fidget-Spinner, Haarnadel von Zenner, Wellenklammer von Elina, Haarbürste von Elina med (Foto: A. Konstantinoudi/VKI)

Spielzeugpistole von SIMBA toys, Kugelpistole von POSTLER, Fidget-Spinner, Haarnadel von Zenner, Wellenklammer von Elina, Haarbürste von Elina med (Foto: A. Konstantinoudi/VKI)

Äußerst giftige Verbindungen

In Österreich wurden die äußerst giftigen Verbindungen in Spielzeugen (Spielzeugpistole von SIMBA toys, Kugelpistole von POSTLER und in einem Fidget-Spinner) sowie in Haarschmuck (Haarnadel von Zenner, Wellenklammer von Elina) und in einer Haarbürste (von Elina med) nachgewiesen. Diese Substanzen unterliegen der Stockholm-Konvention (POP-Konvention). Das ist eine international und völkerrechtlich bindende Übereinkunft, in der Verbote- und Beschränkungen für bestimmte langlebige organische Schadstoffe geregelt sind.

Exporte in Entwicklungsländer stoppen

Susanne Stark (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Dr. Susanne Stark

Die an der Studie beteiligten Organisationen fordern, dass die Stockholm-Konvention nicht länger bei der Herstellung von Recyclingprodukten unterlaufen werden darf. "Bei der Verwendung von Recycling-Kunststoff für Konsumentenprodukte dürfen keine höheren Konzentrationsgrenzen für Umweltgifte, die unter die Stockholm-Konvention fallen, gelten, als bei anderem Kunststoffmaterial“, sagt Susanne Stark vom Österreichischen Umweltzeichen. Stark weiter: Der Export von Elektroschrott in Entwicklungsländer müsse gestoppt werden, der Abfall als gefährlich deklariert und entsprechend behandelt werden.

Flammschutzmittel einschränken

Die gesamte Gruppe der halogenierten Flammschutzmittel sollte grundsätzlich gesetzlich eingeschränkt werden. "Gerade in Entwicklungsländern fehlen häufig die technischen und ökonomischen Voraussetzungen, um belastete Abfallstoffe fachgerecht zu entsorgen", so Stark. Kreislaufwirtschaft kann nur gut funktionieren, wenn garantiert ist, dass keine belastenden Chemikalien durch Wiederaufbereitung im Kreislauf gehalten werden, sagt die VKI-Expertin.

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