Die Schauspielerin Uschi Glas hat den Rechtsstreit um ihre Hautcreme
endgültig verloren. Die Stiftung Warentest darf die Creme „mangelhaft“ nennen.
Das Berliner Kammergericht hatte
die Berufung der Herstellerfirma zurückgewiesen.
Hautcreme von Uschi Glas: mangelhaft - Niederlage vor Gericht