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e-card und Krankenkassen: FAQ - Mehrfach versichert

, aktualisiert am

Leserbrief zu Konsument 12/2006.

Kontrolle bei der Abrechnung

Nicht wenige Menschen in Österreich sind verpflichtend mehrfach versichert. Man darf sich dann beim Arzt aussuchen, über welche Krankenversicherung man abrechnet. Aber Achtung: Wenn der Arzt erklärt, es wäre für den Versicherten egal, bei welcher Kassa er die Leistung abrechnet, muss das keineswegs stimmen. Denn Wochen später kann dann die Rechnung einer Krankenkasse über einen Selbstbehalt ins Haus flattern, obwohl man die gleiche Leistung von der anderen Krankenkasse ohne Selbstbehalt bekommen hätte. Ein Einspruch ist dann schwierig. Gleichzeitig kann der Patient nicht kontrollieren, was der Arzt oder seine Sprechstundenhilfe tatsächlich in den Computer eingibt. Das liegt erst schwarz auf weiß vor, wenn die Abrechnung von der jeweiligen Krankenkassa kommt. Und dann ist es für den Einspruch zu spät. Die sauberste Lösung wäre analog wie bei Bankkonten: pro Konto eine eigene Karte. Denn nur so hat der Patient die Kontrolle, über welche Kassa die Leistung abgerechnet wird.

Dr. Kilian Franer
Wien

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