Akuttermin über Umweg Hausarzt
Es ist rechtlich nicht zulässig, von einer medizinischen Hilfskraft eine dem Arzt vorbehaltene Entscheidung über die medizinische Dringlichkeit einer Erkrankung zu verlangen, noch dazu am Telefon. Der vom Testanrufer angegebene Ausschlag mit Juckreiz kann Zeichen einer harmlosen oder – wesentlich seltener – einer gefährlichen Hauterkrankung sein.
Meine Assistentinnen sind daher angewiesen, bei fraglicher Dringlichkeit die Anrufer zur Klärung dieser Frage an ihren Hausarzt zu verweisen. Dieser kann dann bei der Untersuchung erforderlichenfalls eine dringende Überweisung zu uns ausstellen, womit eine sofortige fachärztliche Akut-Versorgung gewährleistet ist. Obwohl unsere Regelung für einen dringenden Fall dem Anrufer von unserer Assistentin mit Sicherheit mitgeteilt wurde, fand dies im Testbericht leider keine Erwähnung! Nachdem der Testanrufer offensichtlich darauf nicht eingegangen ist, wurde ihm ein Termin für eine nicht dringliche Erkrankung (in 38 Tagen) angeboten. Der Testpatient hätte über einen kurzen Umweg zum Hausarzt und mit nur relativ wenig Zeitaufwand bei uns innerhalb von 0 bis 1 Tagen einen Akuttermin erhalten – und wir eine korrekte Bewertung.
Dr. Udo Längle
Hautfacharzt
Dornbirn