Privatrezept kostenpflichtig
Sie schreiben, dass ein Kassenarzt kein Geld für das Ausstellen des Rezeptes der Antibabypille verlangen darf. Dies ist unrichtig. Mein heutiger Anruf bei der NÖ Patientenanwaltschaft und bei der Ärztekammer Wien hat ergeben, dass es sich hier um ein reines Privatrezept handelt und sehr wohl Geld verlangt werden darf, da dies nicht mit der Krankenkasse verrechnet werden kann.
Andrea Ploner
Wien
Wir bitten für diesen Fehler um Entschuldigung!
Die Redaktion