Unser KONSUMENT-Gesundheitsredakteur wurde als Corona-Verdachtsfall geführt. Er hatte typische Symptome und Kontakt zu einer mittlerweile positiv getesteten Kollegin. Hier schildert er, wie es ihm ergangen ist.
16./17. März 2020
Montag. Am Morgen wache ich mit Hustenreiz auf, dem ich keine weitere Bedeutung beimesse.
Dienstag. Der Husten ist über Nacht stärker geworden. Er ist außergewöhnlich trocken, dazu macht sich zunehmend ein Druck auf der Lunge bemerkbar. Ich habe leichte Atemprobleme. Mir kommen Zweifel, dass es sich nur um eine Verkühlung handelt. Bin ich etwa mit SARS-CoV-2 infiziert? Ich beschließe, freiwillig in Quarantäne zu gehen und abzuwarten. Am Abend ruft mich der Leiter unserer VKI-Testabteilung an. Er erklärt mir, die Mutter einer Kollegin, mit der ich zusammengearbeitet hatte, sei positiv auf das Coronavirus getestet worden.
Ich rufe sofort die Nummer 1450 an. Nach rund 30 Minuten in der Warteschleife komme ich durch. Die 1450-Mitarbeiterin nimmt meine Daten sowie die Symptome auf. Sie fragt mich nach möglichen Kontaktpersonen, über die ich mich hätte infizieren können. Ich gebe den Fall meiner Kollegin an. Weiters erkundigt sie sich danach, ob ich in den letzten zwei Wochen auf Reisen war. Ich gebe an, dass ich Ende Februar mit dem Zug nach Obergurgl zum Skifahren gereist bin. Die 1450-Mitarbeiterin erklärt mir, dass ich ab sofort das Haus nicht mehr verlassen dürfe. Sie informiert mich, dass der Ärztefunkdienst der Stadt Wien innerhalb der nächsten 48 Stunden bei mir erscheinen werde, um einen Test auf SARS-CoV-2 vorzunehmen. Dies könne auch mitten in der Nacht geschehen. Ich frage nach, ob ich andere Personen, etwa Arbeitskollegen, mit denen ich in letzter Zeit engeren Kontakt hatte, benachrichtigen solle, dass ich ein Verdachtsfall bin. Die 1450-Mitarbeiterin sagt, dass ich das nicht machen solle, solange keine Gewissheit bestehe. Nach dem Abstrich würde ich innerhalb von 48 Std. über das Ergebnis informiert.
19. März 2020
Donnerstag. Um fünf Uhr Früh kommt der Anruf des Ärztenotdienstes. Wenig später steht ein Arzt in Schutzkleidung vor mir. Er erklärt mir, wie die Probe genommen wird, und er sagt, dass es bis zu 72 Stunden dauern könne, bis ich den Bescheid erhalte. Bevor er geht, drückt er mir eine von ihm unterzeichnete Benachrichtigung über meine „Absonderung“ in die Hand und wünscht mir alles Gute. In dem Schreiben steht, dass ich gemäß § 7 Epidemiegesetz ab sofort für die Dauer von 14 Tagen abgesondert werde, sofern in der Zwischenzeit seitens der Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien die MA 15) nichts anderes angeordnet wird.
Premium
Weiterlesen mit KONSUMENT-Abo:
- 24-Stunden-Ticket
oder - Online-Flatrate
Zugriff auf alle Artikel und Testergebnisse schon ab 3,75 Euro/Monat
Jetzt weiterlesenBereits registriert? Hier anmelden.