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Beinprothese - Keine Kostenübernahme

Ein Verbrechensopfer ist auf eine teure Beinprothese angewiesen. Die Krankenkasse weigert sich die Kosten dafür zu übernehmen, und versäumt es, den Patienten darauf hinzuweisen, dass er bei einem staatlichen Verbrechensfonds finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen könnte.

Der Fall: Verlust des linken Beines nach U-Bahn Zusammenstoß

Im Jahr 2005 ändert sich Herrn P.‘s Leben auf dramatische Weise. Er wird von einem ihm völlig unbekannten Täter vor die U-Bahn gestoßen. Dabei verliert er sein linkes Bein und alle Zehen des rechten Fußes. Auf Kosten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) erhält er eine sogenannte C-Leg Prothese, die ihm eine absolut zufriedenstellende Gangsicherheit gibt. Die PVA übernimmt auch die relativ hohen Service-Kosten für die Prothese.

PVA und WGKK lehnen Kostenübernahme ab

Seit 2010 erhält der Patient eine unbefristete Invaliditätspension mit Pflegegeld der Stufe 2. Damit verbunden ist auch, dass die PVA nicht mehr für die Wartungskosten der Beinprothese aufkommt. Herrn P. wird diesbezüglich an die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) verwiesen. Diese lehnte die Übernahme der Servicekosten ab. Begründet wird dies mit dem Hinweis, dass die C-Leg Prothese kein Tarifprodukt sei und die WGKK diese auch nicht angekauft habe.

C-Leg Prothese wird eingezogen

Der Patient ist finanziell jedoch nicht in der Lage, die anfallenden Servicearbeiten privat zu begleichen. Aufgrund der fehlenden Servicierung der Prothese wird die C-Leg Prothese von der Orthopädietechnikfirma eingezogen. Kulanterweise wird Herrn P. von der Firma zwar eine kostenlose Übergangsprothese zur Verfügung gestellt, allerdings muss er damit rechnen, das Leihgerät jederzeit an die Firma retournieren zu müssen.

WGKK will nur Tarifprodukt finanzieren

P. versucht daher von der WGKK mehrmals die Bewilligung für eine C-Leg Prothese zu erhalten. Doch auch entsprechende Verordnungen des behandelnden Orthopäden nützen ihm nichts. Die Gebietskrankenkasse ist lediglich bereit, ein Tarifprodukt zu finanzieren. Doch dieses kommt für den Patienten aufgrund seiner Sorge vor einer erhöhten Sturz- und Verletzungsgefahr nicht in Frage.

Verbrechensopferfonds

Intervention: Kosten aus Verbrechensopferfonds entnommen

Herr P. wendet sich im August 2014 mit der Bitte um Unterstützung an die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft (WPPA). Diese erreicht mit Unterstützung der Ärztlichen Direktion der Gebietskrankenkasse in kürzester Zeit, dass das Sozialministeriumservice die Kosten für die C- Leg Prothese aus dem Verbrechensopferfonds übernimmt.

Fazit: Das Personal bedarf besserer Schulung

Für die WPPA zeigt der Fall einmal mehr, dass die von den behandelnden Ärzten ausgestellten Verordnungen für Heilbehelfe/Hilfsmittel eine ausführliche Bedarfsbegründung enthalten sollte. Diese ist notwendig, um den Krankenkassen die Prüfung der einzelnen Fälle zu erleichtern. Die Mitarbeiter der Krankenkassen wiederum sind dahingehend zu schulen, dass sie in der Lage sind, bedarfsgerechte Lösungen anzubieten. Im Fall von Herrn P. war der WGKK offenbar nicht einmal bekannt, dass es einen beim Sozialministerium angesiedelten Fonds für Verbrechensopfer gibt, der genau für solche Situationen finanzielle Hilfe anbietet.

VKI-Kooperation mit der Patientenanwaltschaft

In unserer Rubrik berichten wir über Fälle, mit denen österreichische Patientenanwältinnen und -anwälte befasst sind.

Die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft setzt sich dafür ein, dass ärztliche Verordnungen für Heilbehelfe eine ausführliche Bedarfsbegründung enthalten. Außerdem zeigt sich nach Ansicht der WPPA, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen im Umgang mit Härtefällen besser geschult werden müssen.

 

Wien
Wiener Pflege-, Patientinnen und Patientenanwaltschaft
Schönbrunner Straße 108,
1050 Wien,
Tel. 01 587 12 04
Fax 01 586 36 99
E-Mail: post@wpa.wien.gv.at
Patientenanwalt Wien > Gesundheit

 

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Aus dem Inhalt

  • Krankenkasse und freie Arztwahl
  • Welche Behandlung steht mir zu?
  • Das Recht auf Selbstbestimmung
  • Behandlungsfehler und Haftung des Arztes
  • Psychiatrie und Heimunterbringung
  • Gesundheitsakte, Krankengeschichte, Datenschutz

196 Seiten, 14,90 € + Versand

KONSUMENT-Buch: Mein Recht als Patient 

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