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Aloe Vera - Der kleine Unterschied

Leserbrief zu Konsument 6/2002

Die Behauptung, dass der Direktvertrieb der angeführten Produkte in Österreich untersagt ist, ist unrichtig. Nach § 57/1 Gewerbeordnung ist „das Aufsuchen von Privatpersonen ... hinsichtlich des Vertriebs von Verzehrprodukten“ verboten. Erlaubt ist allerdings der Direktvertrieb solcher Produkte am Gewerbestandort des Warenpräsentators. Ein Gewerbestandort kann dabei nicht nur ein Geschäft, sondern etwa auch eine für Veranstaltungen geeignete sonstige Räumlichkeit sein.

Bundesgremium des Direktvertriebs/
Wirtschaftskammer Wien

Wir müssen Sie bitten, die gebotenen Klarstellungen in der nächsten Ausgabe einzurücken:

  • Die allgemeinen Darstellungen über angeblich problematische Nebenwirkungen von Aloe Vera sind unzutreffend und haben jedenfalls mit unseren Getränken nichts zu tun (für die ausschließlich die Auslobung „belebendes, erfrischendes Gesundheitsgetränk, aus biologischem Anbau“ verwendet wird).
  • Wir haben unsere Aloe-Vera-Getränke am 08.08.2000 beim Sozialministerium als Verzehrprodukte angemeldet.
  • Der Direktvertrieb von Verzehrprodukten ist eine nach österreichischem Recht zulässige Vertriebsform; er unterliegt lediglich gewerberechtlichen Beschränkungen für das Aufsuchen von Privatpersonen.
  • Es ist unrichtig, dass wir bei unseren Präsentationsveranstaltungen neugierige Konsumenten zu irgendetwas drängen oder ihnen Produktvergleiche verwehren würden.
  • Wir halten es für nicht sachgerecht und daher auch für kreditschädigend, fachlich überholte Auffassungen zu medizinischen Wirkungen von Aloe Vera mit unseren ordnungsgemäß angemeldeten erfrischenden Gesundheitsgetränken zu verknüpfen.

Friedhelm Rücker
Forever Living Products Germany GmbH
Frankfurt/Main

Ich bin Lehrerin an einer öffentlichen Volksschule in Wien. An unserer Schule floriert der Verkauf von Aloe Vera Forever Living Products durch eine Kollegin. Selbst die Schulärztin bezieht diese Produkte, obwohl ich, schon bevor dieser Handel begann, alle Kollegen vor der Wirkungslosigkeit dieser Produkte und vor dem eigentlich verbotenen Vertriebssystem warnte.

Name der Redaktion bekannt

Wir halten fest:

  • Unsere Aussagen basieren auf Beiträgen in der pharmakologischen Fachliteratur;
  • auf den Internetseiten von Forever Living Products finden sich zahlreiche gesundheitsbezogene Aussagen über Aloe Vera;
  • wir halten ein Lehrerzimmer nicht für den Gewerbestandort von Forever Living Products.

Die Redaktion

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