Ein Arbeitnehmer kann Ausgaben, die für seinen Beruf notwendig sind, grundsätzlich dann absetzen, wenn
- diese auch für Außenstehende (Finanzamt) einen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit haben,
- sie für ihn selbst notwendig für die Erhaltung seines „Jobs“ sind
- und nicht Ausgaben für sein Privatleben sind.
Für EDV-Angestellte (etwa Programmierer) ist es sicher notwendig, EDV-Zeitschriften und Bücher anzuschaffen, um mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten.