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Zeitungsabo - Steuerlicher Absetzposten?

Ich bin EDV-Angestellter und habe mehrere Computerzeitschriften privat abonniert. Kann ich die Kosten dafür als Werbungskosten geltend machen?

Ein Arbeitnehmer kann Ausgaben, die für seinen Beruf notwendig sind, grundsätzlich dann absetzen, wenn

  • diese auch für Außenstehende (Finanzamt) einen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit haben,
  • sie für ihn selbst notwendig für die Erhaltung seines „Jobs“ sind
  • und nicht Ausgaben für sein Privatleben sind.

Für EDV-Angestellte (etwa Programmierer) ist es sicher notwendig, EDV-Zeitschriften und Bücher anzuschaffen, um mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten.

Der Inhalt ist maßgeblich

Wichtig: Die Beurteilung der Finanz für die Absetzbarkeit erfolgt nicht nur nach dem Titel des Buches, sondern auch nach dem Inhalt. Zum Beispiel wird ein Buch mit dem Titel „Internet für Einsteiger“, das sich in erster Linie an Laien richtet und etwa beschreibt, wie Privathaushalte am besten im Internet einkaufen, nicht absetzbar sein.

Als Fachzeitschriften gelten nicht: Tageszeitungen (Ausnahme: ein Journalist hat mindestens drei Abonnements, dann darf er das dritte absetzen), auch Wochen- oder Monatsmagazine werden von der Finanz kritisch beurteilt. So gelten zum Beispiel Trend, Gewinn und Ähnliches als „allgemein bildend“!

Auslegungssache

Sie sehen, die Absetzbarkeit ist auch eine Argumentationssache und muss auf alle Fälle auf der Rechnung ersichtlich sein. Die Bezeichnung „Fachbuch/-zeitschrift“ genügt nicht, es muss der Titel angeführt sein.

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