Ja. Kosten für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Zahnregulierung sind Krankheitskosten und wirken sich steuerlich im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung aus.
Zahnbehandlung steuerlich absetzen - Als Krankheitskosten
Triftige Gründe notwendig
Das Ausmaß, in dem Behandlungskosten absetzbar sind, ist nach oben offen. Es müssen allerdings triftige medizinische Gründe vorliegen (diese bestimmt in der Regel der behandelnde Arzt). Wenn Sie Zuschüsse von der Kranken- oder Privatversicherung erhalten haben, dann müssen Sie die natürlich abziehen. Für die Absetzbarkeit von Zahnbehandlungskosten ist es unerheblich, in welchem Staat (zum Beispiel Ungarn) die Behandlung durchgeführt wurde. Einzige Voraussetzung ist, dass Sie Honorarnote und Zahlungsquittung vorlegen – eventuell ist es erforderlich, dass Sie die Honorarnote übersetzen lassen.
Selbstbehalt übersteigt
Wichtig: Zahnbehandlungskosten sind als Krankheitskosten nur dann absetzbar, wenn sie den Selbstbehalt übersteigen. Der Selbstbehalt ist nur einmal pro Jahr auf alle außergewöhnlichen Belastungen anzuwenden und beträgt bei einem Jahreseinkommen von bis zu öS 100.000,– 6 Prozent, bis zu öS 200.000,– 8 Prozent, bis zu öS 500.000,– 10 Prozent, über öS 500.000,– 12 Prozent (des jeweiligen Brutto-Jahreseinkommens).
Der Selbstbehalt vermindert sich um je einen Prozentpunkt, wenn dem Steuerpflichtigen der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, und für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird (Fallbeispiele finden Sie in „Konsument“ 12/98). Tipp: Zahlen Sie Zahnbehandlungen unbedingt in einem Kalenderjahr! So ist es leichter, den Selbstbehalt zu übersteigen.