Zahlungsverkehr - Weniger Service, weniger Information
Nichts in der Hand
„Wie, bitte, soll meine 84-jährige Mutter das erledigen?“, fragt „Konsument“-Leser Karl B. Aber nicht nur Hochbetagte oder Behinderte haben Probleme. Bisher gab man das Überweisungsformular beim Schalter ab und erhielt den abgestempelten Zahlscheinabschnitt. Zwar war auch dies kein Beweis für die durchgeführte Überweisung (dies ist erst der Kontoauszug). Immerhin aber wurde damit bestätigt, dass die Bank den Auftrag zur Überweisung entgegengenommen hatte. Jetzt aber hat man nicht einmal diesen Nachweis in der Hand. Wenn man sich bei der Kontonummer des Empfängers vertut und das Geld ganz woanders landet, heißt es „selbst schuld“. Das Risiko trägt der Konsument. Die Geldinstitute übernehmen keine Haftung.
Bei Überweisungen kann es zu Verspätungen kommen
Wenn eine Überweisung zwar rechtzeitig eingeworfen wird, der Betrag aber erst einige Tage später vom Konto abgebucht wird (zum Beispiel, weil die Sammelbox nicht geleert wird), bleibt der Kunde über. Er kann ja nicht beweisen, dass er die Überweisung tatsächlich rechtzeitig veranlasst hat. Denn er hat nichts in der Hand.
Auch ist ein Überweisungstempo von drei Tagen im EDV-Zeitalter nicht gerade als rasant zu bezeichnen. Schon anlässlich der Einführung des maschinenlesbaren Zahlscheins wurde eine Beschleunigung des Zahlungsverkehrs versprochen.
Lichtblick im Westen
Im Westen gehen einige Institute bei der Automatisierung einen anderen Weg. Die SB-Automaten der Tiroler Sparkasse funktionieren mit PIN-Code. Der Betrag wird sofort überwiesen und ein Beleg ausgedruckt. Allerdings gibt es dieses Service nur in großen Geschäftsstellen. Auch bei der Hypo Tirol können Kunden ihre Überweisungen sofort online durchführen und erhalten einen Beleg. Und die Hypo Vorarlberg kennt keine SB-Überweisungen: „Wir legen Wert auf den Kontakt mit dem Kunden“, erklärte man uns dort.
Rätsel auf dem Kontoauszug
Wenig Klarheit hat auch der Empfänger einer Geldüberweisung. Denn die Kontoauszüge geben Rätsel auf: Meist steht da nur lapidar „Gutschrift“ ohne nähere Angaben. Oder gar „Überweisung“, was zu Missverständnissen führen kann, denn es könnte sich ja auch um einen Geldabfluss handeln. Wer Genaueres wissen will, ist auf den Beleg angewiesen, den man mit zeitlicher Verzögerung, aber meist kostenlos erhält. Was man oft nicht erfährt, ist das Datum der Buchung. So kann man nicht überprüfen, ob der Betrag prompt gutgeschrieben oder irgendwo „zwischengelagert“ wurde. Aber vielleicht will sich die Bank auch nicht so genau auf die Finger schauen lassen. Einerseits wünscht sie Kunden mit Eigeninitiative, die ihre Geschäfte selbst in die Hand nehmen. Aber zum mündigen Konsumenten würde auch eine transparente Informationspolitik gehören.
Auch bei Kreditkonten fehlt die Übersicht: Kontoauszüge gibt es keine mehr, mit denen man wichtige Eckdaten nachverfolgen könnte. Das Bankwesengesetz 1993 schreibt eine Jahresabrechnung vor. Nun bieten die meisten Banken nur noch eine jährliche Aufstellung, aber keine Kontoauszüge. So erfährt man nicht, ob man vielleicht wegen verspäteter Einzahlung der Kreditrate Verzugszinsen aufgebrummt bekommen hat. Oder ein Pönale, weil man seinen Hypothekarkredit vorzeitig zurückgezahlt hat.
Wer seinen Kredit kontrollieren will, muss eine Ablichtung des Kontos anfordern. Dafür verlangen die Banken an die 1500 Schilling. Andererseits werden separate Kontogebühren verlangt. Fazit für Kreditkunden: höhere Kosten, weniger Information. Es wäre Zeit, dass der Gesetzgeber die Informationspflicht der Banken etwas genauer definiert – wenn sie schon selbst nicht an ihre Kunden denken.