Käufer einer Eigentumswohnung haften möglicherweise für Kredite, von denen sie gar nichts wissen.
Herr Berger 1) hatte eine Eigentumswohnung „von privat“ gekauft. Das entscheidende Kriterium beim Kauf war für ihn, dass die Wohnung lastenfrei, also ohne Kredite, übergeben wurde. Umso erstaunter war Herr Berger, als er anhand der Vorschreibung feststellte, dass er zusätzlich zu den Betriebskosten für das neue Heim auch eine monatliche Rate für einen Kredit begleichen musste. Dieses Darlehen, so stellte sich alsbald heraus, war von der Eigentümergemeinschaft aufgenommen worden, um die Sanierung des Hauses zu finanzieren.
Zahlung verweigert
Die Kreditrückzahlung erhöhte die monatliche Belastung für Herrn Berger erheblich. Und niemand hatte ihm vor dem Kauf etwas davon gesagt. So zahlte er die Kreditrate nicht, worauf ihn die Eigentümergemeinschaft klagte. Herr Berger verlor den Prozess. Obwohl er über das laufende Darlehen nicht informiert wurde und obwohl er selbst keine Darlehensverpflichtung eingegangen ist, muss er zahlen, so das Gericht. Denn die Zusage, dass die Wohnung lastenfrei ist, kann sich nicht auf Kredite beziehen, die die Eigentümergemeinschaft aufgenommen hat.
Schriftliche Auskunft fordern
Wer eine Wohnung kaufen will, sollte sich daher nicht nur erkundigen, welche Kredite für die Wohnung selbst laufen, sondern vom Makler oder Verkäufer auch schriftliche Auskunft über eine mögliche Sanierung des Hauses und die Höhe eventuell dafür aufgenommener Darlehen verlangen.
1) Name von der Redaktion geändert