Bis eine neue Eigentumswohnung tatsächlich Ihnen gehört, ist es ein langer Weg mit vielen Stolpersteinen.
Neubauwohnung in Wohnhausanlage
Seit einiger Zeit träumen Sie von einer Eigentumswohnung. Bei den verlangten Preisen wird Ihnen allerdings schwindlig. Sie rechnen mit Ihrem Bankberater durch, ob Sie sich diese teuerste Anschaffung Ihres Lebens auch leisten können. Ihre Bank gibt grünes Licht. Sie entscheiden sich für eine Neubauwohnung in einer großen Wohnhausanlage. Und damit geht es erst so richtig los.
Bewerber statt Käufer
Zunächst einmal sind Sie nicht mehr als ein WE(Wohnungseigentums)-Bewerber, der mit dem Verkäufer der Wohnung, im Juristendeutsch WE-Organisator genannt, einen Vertrag schließt, um Wohnungseigentümer einer bestimmten Wohnung zu werden. In Ihrem Fall ist der WE-Organisator der Bauträger.
Zusage im Grundbuch eintragen
Nächster Schritt: Damit Sie im Fall des Falles nicht übrig bleiben (Geld weg und trotzdem keine Wohnung), verlassen Sie sich nicht auf blumige Versprechungen, sondern verlangen Sie von Ihrem Vertragspartner eine schriftliche „Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes“, denn nur dann schützt Sie als WE-Bewerber das WEG (Wohnungseigentumsgesetz).
Damit diese Zusage nicht bloß ein Blatt Papier ist, sondern auch gegenüber Außenstehenden wirksam wird, muss sie im Grundbuch angemerkt werden. Nur das schützt Sie vor Übervorteilung: