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Wohnbaugenossenschaften - Skonti retour!

Wohnbaugenossenschaften müssen Wohnungskäufern oder Mietern die Skonti weitergeben, hat der OGH entschieden.
Im Voraus müssen Wohnungskäufer oder -mieter Kaufpreis oder Finanzierungsbeitrag an die Wohnbaugenossenschaft entrichten. Die Genossenschaft zahlt damit die am Bau beteiligten Firmen. Die wiederum zeigen sich für das prompte Begleichen der Rechnung erkenntlich und lassen drei Prozent der Rechnungssumme nach. Diese Nachlässe (Skonti) sackten die gemeinnützigen Bauträger bisher ein.

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