Beim WEB/Bautreuhand/IMMAG-Skandal in den siebziger und achtziger Jahren wurden zahlreiche Anleger geschädigt. Anwälte der WEB-Geschädigten, Verein für Konsumenteninformation (VKI) und der Prozesskostenfinanzierer AdvoFin organisieren jetzt eine Sammelklage gegen die Salzburger Sparkasse.
Musterprozesse sollen die Haftung der Bank für die Tätigkeit Ihrer Organe klären, die Sammelklagen sollen verhindern, dass derweilen berechtigte Ansprüche verjähren. Es wird mit Streitwerten bis zu 50 Mio Euro gerechnet.
WEB/Bautreuhand/IMMAG–Skandal
Der WEB/Bautreuhand/IMMAG –Skandal hinterließ tausende geschädigte Kleinanleger. In drei Strafverfahren wurden die Haupttäter, aber auch Beitragstäter zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Auch führende Organe der Salzburger Sparkasse waren darunter. Das diesbezügliche Strafurteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, das Beweisverfahren ergibt aber ausreichend Anhaltungspunkte, um gegen die Salzburger Sparkasse Schadenersatzforderungen in Millionen-Euro-Höhe ableiten zu können.
Salzburger Sparkasse verweigert Gespräch
Die Salzburger Sparkasse hat die Ansprüche zurückgewiesen und war – gegenüber den Anwälten der Geschädigten - auch nicht zu Gesprächen über einen Verjährungsverzicht bereit.
Die Rechtsanwälte Dr. Werner Steinacher, Dr. Manfred Korn und Ploil, Krepp & Partner haben Ende Jänner 2004 in zehn Musterfällen rund 495.000 Euro eingeklagt. Die Verfahren werden von den Rechtsschutzversicherungen unterstützt und sollen eine Klärung der strittigen Sach- und Rechtsfragen bringen.
Wenn nun aber tausende weitere Geschädigte den Ausgang des Musterprozesses einfach abwarten würden, dann würden deren berechtigte Forderungen zwischenzeitlich verjähren.
Ministerium: Auftrag zur Sammelklage
Um diese Verjährung von Forderungen zu verhindern, hat sich das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSGK) eingeschaltet. Es hat den VKI beauftragt, zusammen mit den Anwälten der Geschädigten Sammelklagen nach österreichischem Recht zu organisieren.
Das Prozesskostenrisiko wird vom österreichischen Prozesskostenfinanzierer
AdvoFin übernommen. Teilnehmer an der Sammelklage prozessieren daher ohne eigenes Risiko, verpflichten sich aber an AdvoFin eine Erfolgsquote von 37 Prozent abzuführen.
Mit dieser – in Österreich beispiellosen - Aktion zum Schutz von geprellten Kleinanlegern soll verhindert werden, dass sich mitverantwortliche Banken aus der Verantwortung stehlen.
Wer kann Ansprüche geltend machen?
Nach derzeitigem Stand können viele Anleger Schadenersatzansprüche gegen die Salzburger Sparkasse geltend machen . Die Erfolgsaussichten sind gut.
Das betrifft nach unserer Beurteilung sowohl "Altanleger", d.h. Hausanteilscheinzeichner aus dem Zeitraum 1978 bis 1984, als auch solche Hausanteilscheinzeichner aus den Jahren 1985 bis Sommer 1989. Ebenso betrifft dies Wohnsparer und IMMAG-Aktionäre. Unsere Empfehlung richtet sich daher an alle Anlegergruppen.
Ausgenommen davon sind nur jene Beteiligungen, für die bereits im Zusammenhang mit der Sparkasse Bregenz und der Privatinvest Bank (ehemals Bankhaus Daghofer) ein Vergleich mit einem 50-prozentigen Schadensausgleich abgeschlossen wurden, sofern im Rahmen dieses Vergleichs damals auf allfällige weitere Schadensansprüche gegen Dritte, also auch die Salzburger Sparkasse, verzichtet wurde.
Musterprozess bei Gericht anhängig
Ende Jänner 2004 haben die Anwälte Dr. Werner Steinacher, Dr. Manfred Korn und Ploil, Krepp & Partner Wien in zehn Musterfällen Schadenersatz in Höhe von 450.000 Euro gegen die Salzburger Sparkasse eingeklagt. In diesen Fällen sollen die Sach- und Rechtsfragen bis zum Obersten Gerichtshof ausjudiziert werden. Die österreichischen Rechtsschutzversicherer finanzieren diese Verfahren.
Die tausenden weiteren Geschädigten können aber den Ausgang dieser Musterprozess nicht einfach abwarten. Denn wenn die Musterprozesse rechtskräftig gewonnen sind, sind die Ansprüche aller anderen Geschädigten mit Sicherheit verjährt.
Sammelklagen gegen Verjährung von Ansprüchen
Geschädigte, die für Schadenersatzklagen über die Deckung einer Rechtsschutzversicherung verfügen bzw die das Prozesskostenrisiko selbst tragen können und wollen, sollten daher rasch ebenfalls Klagen einbringen.
Geschädigte, die das Prozesskostenrisiko nicht selbst tragen können oder wollen, können sich bei Sammelklagen mit Prozesskostenfinanzierung beteiligen.
AdvoFin trägt Prozessrisiko
Das Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit der Organisation von Sammelklagen nach österreichischem Recht beauftragt. Das Prozesskostenrisiko wird vom Prozesskostenfinanzierer AdvoFin übernommen. Die Geschädigten tragen also selbst kein Risiko, verpflichten sich aber, im Erfolgsfall an AdvoFin eine Quote von 37 Prozent des ersiegten Betrages zu bezahlen.
Diese Sammelklagen haben das Ziel, eine Verjährung berechtigter Ansprüche zu verhindern.
Beteiligung an Sammelklagen
Die Beratung der geschädigten Anleger und die Führung der Sammelklagen liegt in der Hand folgender Rechtsanwälte:
- Dr. Werner Steinacher Rechtsanwalt GmbH, Jahnstraße 11, 5020 Salzburg, Tel. 0662/88 34 73, Fax 0662/88 34 73-2, E-Mail: office@law-sbg.at
www.web-klagen.at - Dr. Manfred Korn, Stelzhamerstraße 5a, 5020 Salzburg, Tel. 0820/82 00 78, Fax 0820/82 00 79, E-Mail: manfred.korn@kanzleizentrum.at .
- Dr. Rudolf Tobler, Untere Hauptstraße 72, 7100 Neusiedl am See, Tel. 02167/22 53, Fax 02167/22 53-13, E-Mail: office@tobler-goetz.at .
www.web-rechtsverfolgung.at
Geschädigte sind aufgerufen, sich mit den Anwälten in Verbindung zu setzen. Im Internet kann man auf den Homepages der genannten Anwälte die notwendigen Informationen zur Teilnahme an Sammelklagen auffinden und herunterladen.